9265/J XXV. GP

Eingelangt am 17.05.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Aufhebung verpflichtendes Masterstudium

 

Viele internationale Leistungsstudien (PISA, PIRLS, TIMMS) attestieren dem österreichischen Schulwesen bestenfalls “Durchschnittlichkeit”. Bis auf eine Ausnahme: die berufsbildenden Schulen sind international führend, was wohl auch wesentlich den in diesem Segment tätigen Lehrer_innen zuzuschreiben ist. In der VO 305/2015 wurde nunmehr augenscheinlich die Verpflichtung zum Masterstudium für eben diese Lehrer_innengruppe aufgehoben. Damit scheint die ursprüngliche bildungspolitische Intention eines „Master für alle“ aufgeweicht.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Wie ist zu rechtfertigen, dass die Schülerinnen und Schüler unterschiedlich qualifizierte Lehrer_innen in den gesellschafts- und bildungspolitisch relevanten Segmenten der dualen Ausbildung sowie in den Bereichen Ernährung und IKT haben?

2.      Wird mit der angesprochenen Dienstrechtsverordnung nicht eine Vorgabe des Hochschulgesetzes konterkariert?

a.      Erfolgte hier eine Absprache zwischen den verantwortlichen Abteilungen im BMBF?

b.      Ist eine solche dienstrechtliche Maßnahme auch für eine Aufweichung der hochschulgesetzlichen Vorgaben im Bereich der „Facheinschlägigen Studien ergänzenden Studien“ der Sekundarstufe Berufsbildung angedacht? (30 EC statt 60 EC)

3.      Bitte um differenzierte Darstellung, warum von der Terminologie des Hochschulgesetzes abweichende bzw. veraltete (nicht den Lehrplänen entsprechende) Begrifflichkeiten in einer aktuellen Verordnung verwendet werden.

4.      Welche Vorteile für das Bildungssystem erwartet sich das BMBF durch diese Verordnung? Zumal im Vorblatt der Verordnung deklariert wird, dass es „keine Kostenauswirkungen“ gibt.

5.      Wieso wurden die Pädagogischen Hochschulen – als wesentliche Stakeholder – in dieses Vorhaben im Vorfeld nicht eingebunden?

a.      Wurden sonstigen Stakeholder in die gegenständlichen Verhandlungen einbezogen?

b.      Wenn ja welche und in welchem Umfang?

c.       Wenn nein, warum nicht?

6.      Wird durch diese VO nicht suggeriert, dass eine Ausbildung zum Bachelorniveau „ausreichend“ ist? Wie wirkt sich dies nach Ihrer Einschätzung auf die weiteren akademischen Karrierewege dieser Lehrer_innen und damit auf eine längst fällige, nachhaltige Verankerung der Berufsbildung in der „scientific community“ aus?

a.      Welche Zielgruppe soll mit dieser Maßnahme für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Pädagogin/Pädagoge für die berufsbildenden Schulen attrahiert werden?

7.      Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass es damit zukünftig wieder eine 2-Klassen-Gesellschaft an den berufsbildenden Schulen gibt, wenn z. B. im Bereich der Ernährung und IKT an BMHS Lehrer_innen, die auch Matura abnehmen werden, keinen Masterabschluss benötigen, in derselben Ausbildungsstufe der Sekundarstufe Allgemeinbildung aber ein solcher verpflichtend ist?

8.      Wird vonseiten des Ministeriums in Betracht gezogen, diese Verordnung noch einmal zu überarbeiten bzw. sie aufzuheben?

a.      Wenn ja, welche Änderungen werden konkret überlegt?