9277/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

 

betreffend Kulturpass – Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“

                                            

Auf der Homepage www.hungeraufkunstundkultur.at wird die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ präsentiert. Im Impressum und im Vereinsregisterauszug wird der Verein mit dem Namen „Hunger auf Kunst und Kultur“ Aktion für den freien Zugang zu Kunst und kulturellen Aktivitäten für von Armut bedrohte Menschen mit der ZVR-Zahl 939921454 und mit Sitz in Wien angeführt.

Auf der Webseite wird unter der Rubrik „Allgemeine Infos“ die Aktion wie folgt näher erläutert:

Worum geht es?

 

Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.

 

Die vom Schauspielhaus in Kooperation mit der Armutskonferenz initiierte Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ versteht sich daher als Projekt, das die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst & Kultur für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt.

 

Wer hat Anspruch?

 

Zu Gute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, die Sozialhilfe oder Mindestpension beziehen, Menschen mit Notstandshilfe und Flüchtlinge.

 

Wo ist der Kulturpass erhältlich?

 

Diverse soziale und karitative Hilfsorganisationen, Beratungs- und Betreuungsstellen sind für die Ausgabe des Kulturpasses verantwortlich. In Wien und in der Steiermark ist auch das Arbeitsmarktservice (AMS) Ausgabepartner.

Nähere Informationen zu allen Ausgabestellen finden Sie auf der Seite Ihres Bundelandes unter "Kulturpass" bzw. unter "Ausgabestellen".

 

Wo ist der Kulturpass gültig?

Der Kulturpass gilt bei allen Kultureinrichtungen, die Partner von Hunger auf Kunst und Kultur sind.

Eine aktuelle Liste der Kulturpartner in den jeweiligen Bundesländern finden Sie auf der jeweiligen Seite Ihres Bundeslandes bzw. Stadtgemeinde.

 

Wie funktioniert die Aktion?

 

Jede Kultureinrichtung, die Partner der Aktion ist, ermöglicht KulturpassbesitzerInnen einen unentgeltlichen Eintritt. Sie ist für die Finanzierung dieser Karten u.a. durch Spenden von Privatpersonen, Institutionen oder Sponsoren selbst verantwortlich. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren“

 

Wie auf der Homepage ausgeführt, ermöglicht jede Kultureinrichtung, die Partner der Aktion ist, den Kulturpassbesitzern einen unentgeltlichen Eintritt. Unter den Kulturpartnern werden auch Museen, Ausstellungen, Sehenswürdigkeiten, Theater etc. angeführt, welche unter anderem in die Zuständigkeiten des Bundeskanzleramtes fallen, im Eigentum des Bundes stehen bzw. an denen der Bund beteiligt oder Fördergeber ist.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nachstehende

ANFRAGE

1)     Welche Einrichtungen im Eigentum des Bundes bzw. an denen der Bund beteiligt oder Fördergeber ist, waren oder sind Kulturpartner der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“? Bitte um namentliche Auflistung.

2)     Wie vielen Kulturpassbesitzern wurde im Jahr 2014 und 2015 unentgeltlicher Eintritt von unter Punkt 1 erwähnten Einrichtungen gewährt und wie hoch war der jeweilige Gegenwert in Euro der einzelnen unentgeltlich gewährten Eintritte. Bitte um Aufgliederung nach folgenden Kriterien:

              I.        Nach Einrichtungen die Kulturpartner der Aktion „Hunger und Kultur“ sind oder waren

             II.        Nach den jeweiligen Ausgabepartnern,

            III.        Nach den jeweiligen Anspruchsberechtigten

a.    Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen

b.    Personen, die von einer regionalen Geschäftsstelle des AMS betreut wurden bzw. werden,

c.    Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht

d.    Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben

e.    Asylwerbern

f.      Menschen in Grundversorgung

Bitte um Angabe des Alters, Geschlechts und Nationalität bei den Anspruchsberechtigen gemäß Punkt a bis f

3)    Des Weiteren bitte um Angabe von mehrfach gewährten unentgeltlichen Eintritten an ein und dieselben Kulturpassbesitzer bei der Aufgliederung gemäß Punkt 2.

4)    Wie vielen Kulturpassbesitzern wurde im Jahr 2014 und 2015 unentgeltlicher Eintritt von den gesamten Einrichtungen die Österreichweit an der der gegenständlichen Aktion teilgenommen haben gewährt und wie hoch war der jeweilige Gegenwert in Euro der einzelnen unentgeltlich gewährten Eintritte. Bitte um Aufgliederung nach folgenden Kriterien:

              I.        Nach Einrichtungen die Kulturpartner der Aktion „Hunger und Kultur“ sind oder waren

             II.        Nach den jeweiligen Ausgabepartnern,

            III.        Nach den jeweiligen Anspruchsberechtigten

a.    Personen, die die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen

b.    Personen, die von einer regionalen Geschäftsstelle des AMS betreut wurden bzw. werden,

c.    Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht

d.    Personen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben

e.    Asylwerbern

f.      Menschen in Grundversorgung

Bitte um Angabe des Alters, Geschlechts und Nationalität bei den Anspruchsberechtigen gemäß Punkt a bis f

5)    Ebenso bitte um Angabe von mehrfach gewährten unentgeltlichen Eintritten an ein und dieselben Kulturpassbesitzern bei der Aufgliederung gemäß Punkt 4.