9280/J XXV. GP
Eingelangt
am 18.05.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Sozialhilfe für EU-Ausländer in Deutschland
Deutschland beschränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer
Die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten einem Zeitungsbericht zufolge drastisch beschränken. EU-Bürger sollten künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben hätten.
Das berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag-Ausgaben) unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf, den das Arbeitsministerium jetzt fertiggestellt habe. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren „verfestigt“ habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heiße es in dem Gesetzesentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung gehe.
Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, sehe der Gesetzesentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhielten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten. (http://orf.at/#/stories/2336948/)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage