9283/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Vertrag BK Kern mit ÖBB

 

Der neue Bundeskanzler, Dr. Christian Kern, war zuletzt als CEO der ÖBB Holding AG tätig. Sein Wechsel von der Spitze der Österreichischen Bundesbahnen an die Spitze der Bundesregierung erfolgte quasi fliegend. Es ist mehr als ungewöhnlich, dass ein Unternehmen einen Vorstandsvorsitzenden freiwillig und praktisch fristlos ziehen lässt, der nach Ansicht der Eigentümervertreter seine Aufgabe sehr gut erfüllt habe. Die betriebswirtschaftlichen Interessen des Eigentümers Republik Österreich an einem Vorstandswechsel bei den ÖBB bleiben im Dunkeln.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

1.    Wie lange dauert eine Funktionsperiode als Vorstand der ÖBB Holding AG vertragsgemäß im typischen Fall?

2.    Für welche Dauer war der Vorstandsvertrag von Dr. Christian Kern abgeschlossen?

3.    Sind in den Verträgen von Vorständen der ÖBB Holding AG Kündigungsfristen und -termine vorgesehen?

4.    Wenn ja, welche sind vorgesehen und für jeweils welche Vertragspartei?

5.    Welche Kündigungsfristen und -termine waren konkret im Vertrag von Dr. Christian Kern als Vorstand der ÖBB Holding AG für beide Vertragsteile vorgesehen?

6.    Welche Bedingungen und welche Konsequenzen sehen diese Verträge für die Nichteinhaltung der Kündigungsfristen für beide Vertragsteile jeweils vor (Konventionalstrafe, Entfall/Kürzung variabler Vergütung,…)?

7.    Durch welche Rechtshandlung wurde der Vorstandsvertrag von Dr. Christian Kern als Vorstand der ÖBB Holding AG beendet (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, einvernehmliche Auflösung, andere Vereinbarung,…)?

8.    Wenn der Vertrag nicht durch Kündigung von Seiten des Dr. Christian Kern gelöst wurde, welche Personen waren auf Seiten des Eigentümers Republik Österreich an der Beendigung des Vorstandsvertrages beteiligt?

9.    An welchem Tag erfolgte die Kündigung des Vorstandsvertrages bzw. die Vereinbarung über die vorzeitige Auflösung des Vorstandsvertrages?

10. Mit welchem Tag wurde die Kündigung des Vorstandsvertrages bzw. die Vereinbarung über seine vorzeitige Auflösung wirksam?

11. Welche betriebswirtschaftlichen Überlegungen haben den Aufsichtsrat der ÖBB Holding AG, insbesondere die Eigentümervertreter, dazu veranlasst, einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsvertrages von Dr. Christian Kern zuzustimmen?

12. Welche Formen von variabler Vergütung sind in den Vorstandsverträgen für Vorstände der ÖBB Holding AG vorgesehen?

13. Erfolgen alle Formen der variablen Vergütung sofort oder ist eine Form von deferral oder anderer Art der zeitversetzten Auszahlung vorgesehen?

14. Wie erfolgt auf Basis der vertraglichen Vereinbarung die Bemessung der variablen Vergütung für Vorstandsmitglieder der ÖBB Holding AG im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Vorstandsvertrages?

15. Welche Rahmenbedingungen für eine vorzeitige Auflösung des Vorstandsvertrages sind für den Nachfolger/die Nachfolgerin von Dr. Christian Kern als CEO der ÖBB Holding AG geplant?