9287/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend staatliche Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde

BEGRÜNDUNG

 

Mit der am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Novelle zum Bundesbehindertengesetz (BBG), BGBl. I Nr. 66/2014, wurden die Voraussetzungen für die Anerkennung von Assistenz- und Therapiehunden gesetzlich verankert. Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Ein Therapiehund ist lt. Bundesbehindertengesetz „ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll“.

Seit 1. Jänner 2015 hat das Sozialministerium das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit der Durchführung der Therapiebegleithundeprüfung beauftragt. Dazu wurde die Prüfstelle für Therapiebegleithunde am Messerli Forschungsinstitut eingerichtet, die von Mag. Karl Weissenbacher geleitet wird. Nur jene Hunde, welche die im Bundesbehindertengesetz vorgeschriebenen Prüfungen bestehen, werden von öffentlichen Stellen und Fördereinrichtungen gefördert.

Die Arbeitsweise des Messerli Forschungsinstituts ist zu wenig transparent und führt daher zu vermehrten Beschwerden von Betroffen Therapie-HundehalterInnen, die an die Grünen herangetragen wurden. Es gibt auch Beanstandungen über den Ablauf der Überprüfung der Therapiebegleithundeeignung durch das Messerli Forschungsinstitut, die wenig strukturiert abläuft.

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die gesetzliche Regelung zur Anerkennung von Assistenz- und Therapiehunden im Bundesbehindertengesetz wenig Qualität in Bezug auf Ausbildung und Prüfung gebracht hat, sondern nur eine bürokratische und finanzielle Hürde eingezogen wurde. Ziel müsste vielmehr sein, dass sowohl Ausbildung als auch Prüfung qualitätsgesichert ablaufen und die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung durch die Zusammenarbeit mit bewährten in- und ausländischen Stellen erfolgt.

Die unveränderte Fortsetzung der alleinigen Beauftragung des Messerli Forschungsinstituts als Prüfstelle lässt befürchten, dass es zu einer qualitativen Verschlechterung auf dem Gebiet der Assistenz- und Therapiehunde kommt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)        Wurde das Messerli Forschungsinstitut oder die Veterinärmedizinische Universität Wien vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der Leitung der Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde beauftragt?

 

2)         Wer ist die verantwortliche Leiterin bzw. Leiter der Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde?

 

3)        Nach welchen Kriterien wurde das Messerli Forschungsinstitut bzw. die Veterinärmedizinische Universität Wien vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit der Leitung der Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde beauftragt?

 

4)        Über welche Fachkenntnisse muss die Leitungsperson der Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde verfügen bzw. gibt es seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz diesbezügliche Vorgaben? Wenn nein, warum nicht?

 

5)        Wird die Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde regelmäßig kontrolliert? Wenn ja, wie oft und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

 

6)        Nach welchen Kriterien werden die PrüferInnen der Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde ausgewählt? Wenn diese nicht bekannt sind, sind diese Kriterien für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unerheblich?

 

7)         Gibt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der von ihr beauftragten Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde Qualitätsvorgaben für die Zulassung von PrüferInnen? Wenn ja, welche?

 

8)        Wie wird die einheitliche Weiterbildung aller PrüferInnen der vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beauftragten Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde gewährleistet?

 

9)        Nach welchen einheitlichen Standards erfolgt die Prüfung von Assistenz- und Therapiehunden?

 

10)     Wie wird gewährleistet, dass nach einheitlichen Standards geprüft wird?

 

11)     Verfügt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Informationen, wie die von ihr beauftragte Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde mit Beschwerden von HundehalterInnen umgeht, die mit dem Prüfungsablauf nicht zufrieden waren? Wenn ja, wie ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz damit umgegangen und wurden Konsequenzen daraus gezogen? Wenn nein, warum gibt es seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz keine Vorgaben für die von ihr namhaft gemachte Prüfstelle für das Beschwerdemanagement?

 

12)     Ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bekannt, ob die Prüfstelle für Assistenz- und Therapiehunde mit dem europäischen Dachverband ESAAT (European Society for Animal Assisted Therapy) kooperiert und zusammenarbeitet, zumal dieser auf dem Gebiet der Therapiehunde hohe Qualitätsstandards ausgearbeitet hat? Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit bzw. Kooperation im Konkreten aus? Wenn nein, erachtet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit der ESAAT für unerheblich?

 

13)     Derzeit gibt es einige große europäische Projekte im Bereich der Therapiehundeausbildung und Einsatzmöglichkeiten. Hat sich die Prüfstelle um eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene bemüht?

 

14)     Werden die Erfahrungen bewährter europäischer und österreichischer Vereinigungen auf dem Gebiet der Assistenz- und Therapiehunde bei der Ausarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungskriterien und Prüfungsdurchführung berücksichtigt?

 

15)     Ist es mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar, dass es in Österreich nur eine einzige Prüfstelle gibt und diese daher auf dem Gebiet der Zertifizierung für Assistenz- und Therapiehunde eine Monopolstellung einnimmt?

 

16)     Mit 1. Juli 2016 soll die Übergangsfrist für die Anerkennung von Therapiebegleithunden enden, die vor Inkrafttreten der Novelle zum Bundesbehindertengesetz, BGBl. I Nr. 66/2014, aktiv waren, und eine neue Prüfungsordnung in Kraft treten. Kann das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz garantieren, dass es bis 30. Juni 2016 eine qualitätsgesicherte Prüfungsordnung geben wird?

 

17)     Ist seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geplant, dass es für die Ausbildungsstätten von Assistenz- und Therapiehunden Vorgaben für die Ausbildungsinhalte und Stundenvorgaben gibt?

 

18)     Ist seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geplant, dass Ausbildungsstätten von Assistenz- und Therapiehunden schon in der Ausbildungszeit mit echten KlientInnen arbeiten müssen? Wenn ja, ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bewusst, dass dann mit Hunden gearbeitet wird, die erst eine grobe Wesenseinschätzung haben und daher die Gefahr eines Unfalls groß ist, und welche Haftungsregelung ist für den Fall eines Unfalls geplant?

 

19)     Ein von der Prüfstelle zertifizierter Hund, der in einer Ausbildungsstätte als nicht geeignet durchgefallen ist, hat bereits gebissen. Welche Konsequenzen hat dieser Vorfall nach sich gezogen?