9290/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Dauerbaustelle Bankenaufsicht

 

Wie hinlänglich bekannt ist die Bankenaufsicht seit Bestehen einer Aufgabe nur bedingt nachgekommen, nämlich die Steuerzahler Österreichs vor Banken zu schützen. Egal ob Riegerbank, Hypo oder auch die Volksbankengruppe, das Ergebnis war immer gleich: Alle Beteiligten schauten betroffen und niemand war schuld. Eine weitere Parallele war immer, es hat klein begonnen und war schon lange vorhersehbar.

 

Gerade bei der Hypo möchten wir daran erinnern, dass die Grünen versuchten durch Einschalten der Staatsanwaltschaft die Bürger unseres Landes vor größerem Schaden zu bewahren. Allein es konnte nicht gelingen, weil man nicht hinschauen wollte. War es doch politisch opportun mitzuspielen.

 

Heute möchten wir den österreichischen Bankenaufseher der Republik – unseren Finanzminister – rechtzeitig warnen, damit er sich wohlwollend von seinen Vorgängern abheben kann. Nämlich als jener Finanzminister, der bereits kleine Fehler rechtzeitig erkennt, abstellt und nicht zuwartet bis sie sich ins Unbeherrschbare auswachsen.

 

Die Volksbanken wurden durch große Anstrengungen der österreichischen Steuerzahler gerettet, nachdem sie sich in einem Anflug von Größenwahn selbst umgebracht hatten. Dann wurde aus den Volksbanken inklusive der dazugehörigen Spezialbanken ein Kreditinstituteverbund gemäß § 30a BWG konstruiert. Mit diesem Schritt wurde der Steuerzahler nicht zuletzt damit in Sicherheit gewogen, dass aufgrund der Solidarhaftung aller Mitglieder des Verbundes kein nennenswertes Risiko für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes besteht.

 

Die Gerüchte beginnen sich aber zu verdichten, dass der Volksbankenverbund eine Lösung gefunden hat, sich auf Kosten der Allgemeinheit ein zweites Mal zu sanieren. Wir wurden über Vorgänge informiert, wonach die Organe des Volksbankenverbunds offensichtlich eine von der Europäischen Zentralbank vorgegebene Vertragsänderung dazu nutzen, eine Situation zu schaffen, um sich finanz- und ertragsschwacher Institute zu entledigen. Dafür habe man sich eine perfide Strategie zurechtgelegt: Es wird ein Klima des Misstrauens geschaffen, um keine Zustimmung für erforderliche Vertragsänderungen bei den Delegierten der genossenschaftlich organisierten Banken zu bekommen. Erwartbare Ablehnungen bei den Delegiertenversammlungen werden dann zum Anlass genommen, um Sonderkündigungsrechte aufgrund von „verbandsschädigendem“ Verhalten auszusprechen. Solche Ankündigungen werden auch gleich an die Europäische Zentralbank gemeldet, damit diese solche Institute quasi von Amts wegen in die Abwicklung schickt. Geht dieser Plan auf, dann hat sich der so genannte Bankenverbund „brustschwacher“ Institute entledigt, ohne sie kapitalisieren zu müssen, und wälzt Risiken erneut auf die Allgemeinheit über.

 

Die Volksbankengruppe ist aufgrund ihrer Bilanzsumme unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank. Mitarbeiter der österreichischen Finanzmarktaufsicht und der österreichischen Nationalbank sind aber in alle Aktivitäten eingebunden, daher kann von einer Nichtzuständigkeit des österreichischen Finanzministers nicht ausgegangen werden

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Haben Sie von den Beschlüssen offizieller Organe der Volksbankenzentralorganisation bereits Kenntnis erlangt?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, welche Schritte haben Sie unternommen, um Schaden für die österreichischen Steuerzahler zu verhindern?

2)    Wie stellen Sie sicher, dass der so genannte Zusammenarbeitsvertrag des Kreditinstitute-Verbunds der Volksbankengruppe gemäß § 30a BWG eine solche Vorgehensweise wie oben geschildert verhindert?

3)    Warum sieht man bei derart heiklen wechselseitigen Abhängigkeiten von Bankinstituten, die das Risiko der Allgemeinheit verringern sollen, das Allheilmittel in einem privatrechtlichen Zusammenarbeitsvertrag und regelt diesen nicht per Gesetz?

4)    Sehen Sie nach Kenntnis von derartigen bereits laufenden Exzessen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verschärfung der Rechte und Pflichten von Instituten gemäß § 30a BWG?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, wo sehen Sie die Notwendigkeit von Verschärfungen?

5)    Welche Möglichkeiten an persönlichen Sanktionen gegenüber Organen der Volksbankenzentralorganisation sind denkbar, wenn sie solche Schritte zum Schaden der Allgemeinheit bereits gesetzt haben?

6)    Falls es derzeit keine Möglichkeiten an persönlichen Sanktionen gibt, welche gesetzlichen Verschärfungen erachten Sie in diesem Zusammenhang als notwendig?

7)    Können sie ausschließen, dass durch solche Maßnahmen Boni lukriert werden können?