9368/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister Rupprechter

betreffend Förderung Elektromobilität

 

Die Mobilitätswende gilt als "Achillesferse" der Energiewende - die drei V (Vermeiden, Verlagern und Verbessern) müssen daher ernst genommen werden. Elektromobilität ist eine jener Technologien, die in Österreich – dank des relativ sauberen Strommixes – erheblich zur Verringerung der Treibhausgase beitragen können. Zusätzlich ist der elektrische Antrieb wesentlich effizienter als die Verbrennungsmotoren, welche derzeit überwiegend im Einsatz sind.

Daher ist eine Förderung dieser Technologie durchaus angebracht. Eine Förderung muss aber nicht nur monetär geschehen. Jede Förderung muss effizient, transparent und möglichst im Sinne der Fairness durchgeführt werden um alle Marktteilnehmer_innen gleichermaßen zu erreichen.

Die Bereitstellung von Infrastruktur sowie das Initiieren eines Marktes durch Vorbildwirkung können gerade bei der Elektromobilität eine große Rolle spielen. Überhastete, nicht marktkonforme Förderungen, welche zwischen SPÖ- und ÖVP-Ministerien unnötig aufgeteilt werden, können mittelfristig kontraproduktiv sein (und sie erregen den Anschein von Klientelpolitik).

Für die monetäre Förderung von Elektromobilität fühlen sich derzeit unzählige Stellen zuständig. Transparenz ist auch hier kein hochgehaltenes Grundprinzip.

Das BMLFUM fördert im Rahmen der „Klimaaktiv mobil“-Förderschiene Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften, die Fahrzeuge im öffentlichen Interesse (z.B. Taxis, Carsharing, Mietwagen, etc.), die für alle öffentlich zugänglich sind, oder die Fahrzeuge für den Einsatz sozialer mobiler Dienste (z.B. Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, etc.) zur Erfüllung gesellschaftlich sozialer Aufgaben anschaffen.

Gleichzeitig hat das BMVIT, den Angaben der Homepage zufolge, innerhalb des „E-Mobilität für alle: Urbane Elektromobilität“-Programmes zwei Ausschreibungen für Projekte mit dem strategischen Ziel „Elektromobilität im Alltag rascher erfahrbar zu machen, die mit der Elektromobilität verbundenen Chancen für Österreich bestmöglich zu nutzen und den Mobilitätsbedarf der Menschen und der Wirtschaft durch eine effiziente, nachhaltige und intermodale Gestaltung des Verkehrssystems unter freier Wahl der Verkehrsmittel für die Zukunft sicherzustellen (Wirkungsorientierung im Bereich Umwelt und Verkehr).“

Die zweite Ausschreibung des BMVIT-Programms lief bis März 2015 und sieht eine Förderung von Systemen marktnaher Elektromobilität vor, allem voran E-Taxis und/oder E-Car-Sharing. Dafür sind EUR 5,5 Mio zur Verfügung. Laut Medienberichten plant das BMVIT davon EUR 3 Mio in ein Projekt der Stadt Wien (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4966587/Erste-ETaxis-in-Wien-unterwegs?from=suche.intern.portal) zu investieren, wobei das BMVIT vor hat, 250 Fahrzeuge mit jeweils EUR 8.000 zu fördern – was allerdings nur EUR 2 Mio rechtfertigen würde.

Die unterschiedliche Förderhöhe und -Voraussetzung bei den verschiedenen Ministerien ist nicht wünschenswert.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie beurteilt das BMLFUM die Förderung des BMVIT innerhalb des "E-Mobilität für alle: Urbane Elektromobilität“ Programmes hinsichtlich der Vereinfachung und Vereinheitlichung von Förderungen mit dem selben Ziel?

2.    Kann das BMLFUM eine Doppelförderung durch die oben genannten Förderscheine der zwei Ministerien ausschließen?

3.    Wie begründen Sie die unterschiedlichen Voraussetzungen der Förderung der beiden Ministerien?

4.    Wie begründen Sie die unterschiedlichen Höhen der Förderung der beiden Ministerien?