9375/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Ungereimtheiten bei der Fußfessel-Ausschreibung“

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete am 15. März 2016 über Ungereimtheiten bei der Vergabe eines Großauftrages betreffend die Anschaffung von Fußfesseln. Die Geschäftsführung des Sicherheitskonzerns G4S beschwerte sich in einem Brief an die Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG), die die Auftragsvergabe für das Justizministerium abwickelt, über die Vergabepraktiken. Die von der BBG gesetzte Frist sei laut G4S "dermaßen knapp, dass der ausschreibenden Stelle bewusst sein muss, dass der Kreis der potenziellen Bieter dadurch faktisch auf einen Bieter reduziert wird“. Der eine Bieter, der übrig zu bleiben scheint und auch bereits bestätigt hat, ein Angebot abgegeben zu haben, ist das Unternehmen 3M. Das Unternehmen 3M trat schon einmal in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, nämlich im Jahr 2006 als die Firma Millionen Grippeschutzmasken an das Gesundheitsministerium (damals unter der Leitung von Gesundheitsministerin Rauch-Kallat) verkaufte (http://derstandard.at/2000033409942/Sicherheitskonzern-uebt-scharfe-Kritik-an-Fussfessel-Ausschreibung). Schon die erste Fußfessel-Ausschreibung vor 6 Jahren hatte für Aufsehen gesorgt, damals kritisierte der Rechnungshof den „selbst auferlegten Zeitdruck.“ Durch die Entscheidung, nur drei statt fünf Bieter zur zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zuzulassen, sei der „Wettbewerb und damit die Möglichkeit, ein wirtschaftlich und technisch besseres Ergebnis zu erzielen“, unnötig eingeschränkt worden, urteilte der Rechnungshof damals in einem Bericht (http://derstandard.at/2000033409942/Sicherheitskonzern-uebt-scharfe-Kritik-an-Fussfessel-Ausschreibung). Auch bemängelten die Prüfer: „Das BMJ und die [mittlerweile aufgelöste] Vollzugsdirektion dokumentierten ihre Entscheidungen im Vergabeverfahren unzureichend, wodurch eine Nachvollziehbarkeit nicht vollständig gegeben war“ (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4831909/Strafvollzug_Fussfessel-wird-neu-ausgeschrieben).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage:

1          Kann ausgeschlossen werden, dass die Ausschreibung für die elektronischen Fußfesseln auf den bisherigen Betreiber, die Firma 3M, zugeschnitten worden ist?

            1 a Wenn „Ja“: Warum bzw. aufgrund welcher Umstände?

2          Wie lange war die, von der Sicherheitsfirma G4S als „zu knapp“ bemängelte, Frist?

3          Wie lange sind die durchschnittlichen Fristen beschriebener Art bei vergleichbaren Großaufträgen?

4          Warum wurde wie bei der Vergabe vor 6 Jahren und somit erneut eine dermaßen knapp bemessene Frist gesetzt?

5          Warum wird der neue Vertrag „zeitlich unbefristet“ abgeschlossen?

6          Auf welches Auftragsvolumen beläuft sich der neue Vertrag?

7          Haben sich noch andere Anbieter um den Auftrag beworben?

8          Wenn ja, wie viele Firmen haben sich beworben?

9          Wurde die Ausschreibung, wie im September 2015 angekündigt, EU-weit ausgeschrieben?

10       Wenn nein, warum nicht?