9376/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Dschihadisten-Razzia in Judenburg

 

Die Kleine Zeitung berichtete am 17. April 2016 über eine Razzia am Donnerstag den 14. April 2016 in Judenburg, bei dem der Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit der Cobra bei mehreren mutmaßlichen Islamisten Hausdurchsuchungen durchführten.

 

 

Es ist tragisch genug, dass durch die unkontrollierte Massenmigration von hunderttausenden Moslems nach Europa und Österreich in Verbindung mit der unsäglichen Politik der offenen Grenzen durch die Regierung es gestattet wurde, dass hunderte islamische Terroristen ihre gewalttätigen Aktivitäten in Europa ausführen können. Bemerkenswert ist es dann umso mehr, dass - wenn solche gefährlichen Elemente gestellt werden - die Öffentlichkeit kaum informiert wird und dass selbst nach Hausdurchsuchungen – dh. nach Vorliegen erhärtender Verdachtsmomente – diese nicht in sichere Verwahrung genommen werden!

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres die folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Wie viele Häuser bzw. Wohneinheiten wurden in jenem Einsatz, der durch die Kleine Zeitung geschildert wurde, durchsucht?

 

2.      In welchen Ortsgemeinden liegen diese Wohneinheiten?

 

3.      Um wie viele verdächtigte Personen (im Artikel der Kleinen Zeitung als „Islamisten“ bezeichnet) handelte es sich?

 

4.      Handelt es sich – nach aktuellem Stand der Ermittlungserkenntnisse - bei diesen Personen um eine organisierte Gruppe?

 

5.      Wenn ja zu 4.: In welcher Form waren diese organisiert?

 

6.      Hatten diese bzw. einzelne von ihnen Kontakt zu anderen Islamisten in Österreich?

 

7.      Wenn ja zu 6.: Zu welchen genau?

 

8.      Hatten diese bzw. einzelne von ihnen Kontakte ins islamische Ausland, bzw. zu islamistischen Kreisen im Ausland?

 

9.      Wenn ja zu 8.: Zu welchen genau?

 

10.   Welche Verdachtsmomente wurden vom Verfassungsschutz geltend gemacht, damit eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt wurde?

 

11.   Welche mutmaßliche Bedrohung ging von den Verdächtigten aus?

 

12.   Waren illegale Aktivitäten durch diese oder einzelne von ihnen geplant? Gab es Anhaltspunkte für etwaige terroristische Absichten?

 

13.   Wenn ja zu 12.: Welcher Art?

 

14.   Wie viele Personen wurden vernommen?

 

15.   Wieso wurde über sie bzw. über einzelne keine Untersuchungshaft verhängt?

 

16.   Wie viele Beamte waren in diesem Zusammenhang im Einsatz? Bitte geben sie die Anzahl der Beamten nach folgenden Gruppen getrennt an:

 

a.      Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

b.      Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Steiermark (und evtl. anderer Bundesländer).

c.      Beamte der polizeilichen Spezialeinsatzkraft „Cobra“

d.      Andere Beamte der Bundespolizei

e.      Andere Kriminologen und sonstige Einsatzbeteiligte, die nicht zu den obigen Gruppen gehören.

 

17.   Aus welchen Gründen waren die unter 16. a-e genannten Gruppen jeweils in diesen Einsatz eingebunden? (insb. die Beamten des Verfassungsschutzes)

 

18.   Wie lange wurden diese Personen durch den Verfassungsschutz bzw. anderer dem Bundesministerium für Inneres unterstehender Dienste beobachtet?

 

19.   Wie hoch sind die gesamten Kosten des Einsatzes, die das Bundesministerium für Inneres zu tragen hat?

 

20.   Wie viele mutmaßliche Islamisten stehen in der Steiermark aktuell unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?