9377/J XXV. GP

Eingelangt am 19.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Verhöhnung schwer kranker Frau durch medizinischen Gutachter

 

Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte erhalten in Österreich medizinische Behandlungen, darunter auch aufwendige Untersuchungen und teure Medikamente großteils gratis, während österreichische Staatsbürger dafür zumeist selbst bezahlen müssen und immer seltener in den Genuss einer zumindest teilweisen Rückvergütung durch die Sozialversicherungsträger kommen.

 

Während der Unmut in der heimischen Bevölkerung über diese Ungleichbehandlung in der medizinischen Versorgung wächst, werden vor allem sozial schwächere Österreicher vonseiten der Gebietskrankenkasse offensichtlich zusätzlichen Schikanen ausgesetzt oder gar verhöhnt, wie aus einem Bericht der „Kronen Zeitung“ vom 29.03.2016 (Seite 17) hervorgeht. Dort heißt es:

 

Während Flüchtlinge jede medizinische Hilfe bekommen (soll ihnen natürlich nicht abgesprochen werden; Anm. der Redaktion), muss eine alleinerziehende und schwer kranke Mutter aus Wien verzweifelt um eine notwendige Arznei betteln. Ein ‚Sachverständiger’ empfiehlt allen Ernstes ‚Red Bull’ als Alternative.

 

Schon seit 1999 kämpft Sandra Th. tapfer und an der Seite ihrer jetzt 16-jährigen Tochter gegen Multiple Sklerose mit der Begleiterkrankung ‚Erschöpfungssyndrom’. Ihr Zustand verschlimmerte sich in dieser Zeit immer mehr. Mit Hilfe ihres erfahrenen Arztes Professor Dr. Fritz Leutmezer (Präsident der MS-Gesellschaft) kann die Patientin ihren Zustand stabil halten. Doch das von ihrem behandelndem Mediziner verschriebene Medikament Modasomil lehnt die Wiener Gebietskrankenkasse ab. Mehr noch: Die Wienerin, die sich die Medizin als alleinstehende Mutter nicht leisten kann, wurde bei einer Verhandlung regelrecht verhöhnt. Ein Sachverständiger (Name der Redaktion bekannt) empfahl der gedemütigten Frau gegen ihre akuten Erschöpfungsattacken stattdessen Red Bull zu trinken und dazu noch Antidepressiva zu schlucken.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.        Ist Ihnen der oben zitierte Fall bekannt?

2.        Wenn nicht, werden Sie der Sache nachgehen?

3.        Wenn ja, um welchen „Gutachter“ handelt es sich?

4.        Ist dieser „Gutachter“ in der Vergangenheit bereits durch ähnlich zynische Äußerungen aufgefallen?

5.        Wie stehen Sie grundsätzlich zu einer solchen, einer Verhöhnung gleichkommenden Äußerung gegenüber einer um Hilfe ringenden, schwer kranken und verzweifelten Person?

6.        Werden Sie aus dem oben zitierten Fall Konsequenzen ziehen, und wenn ja, welche?

7.        Gibt es Leitlinien für den sensiblen Umgang von ärztlichem oder Pflegepersonal mit schwer kranken Patienten?

8.        Nach welchen Grundsätzen werden aufwendige Behandlungen und teure Medikamente genehmigt bzw. abgelehnt?

9.        Wie rechtfertigen Sie die medizinische Ungleichbehandlung von Flüchtlingen und österreichischen Staatsbürgern bei der Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen?

10. An welche Stelle können sich Patientinnen und Patienten wenden, die sich auf ähnliche Weise durch ärztliche „Gutachter“ der GKK oder anderer Gesundheitseinrichtungen diskriminiert oder verhöhnt fühlen?