9378/J XXV. GP
Eingelangt am 19.05.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Abtreibungen
Jährlich finden 40.000 bis 80.000 Abtreibungen statt. Jeder dieser Eingriffe ist für die betroffene Frau eine weitreichende Entscheidung. Eine umfangreiche und unabhängige Beratung ist in dieser Situation eine große Hilfestellung für die Betroffenen. In Österreich darf der behandelnde Arzt die vorgeschriebene Beratung durchführen. Eine Bedenkzeit zwischen Beratung und Eingriff, wie in vielen unserer Nachbarländer, existiert in Österreich nicht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit die folgende
Anfrage
1. Werden in Zukunft Beratung von Schwangeren und die Durchführung des Eingriffs
räumlich und institutionell getrennt, um Interessenkonflikte zu unterbinden?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wird eine Bedenkzeit, wie sie zum Beispiel in Deutschland existiert, eingeführt?
4. Wenn nein, warum nicht?