9387/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Registrierkasse für Vereine

 

 

Der Standard vom 17.05.2016:

 

"Die Festsaison ist angebrochen, und die Registrierkassenpflicht erhitzt mehr denn je die Gemüter. Derzeit sind gemeinnützige Vereine wie Feuerwehr oder Blasmusik nur dann ausgenommen, wenn bei Festen insgesamt weniger als 48 Stunden im Jahr Essen oder Trinken ausgegeben wird, die engagierte Musikgruppe nicht mehr als 1000 Euro pro Stunde verlangt und keine weiteren Helfer außer Vereinsmitglieder und deren Angehörige auf dem Fest arbeiten. Wer größere Veranstaltungen abhält, braucht eine Kasse und muss Belege ausgeben. Landeshauptleute mit dem Ohr am Volk haben Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) dazu gebracht, über großzügigere Ausnahmen und eine Erhöhung der Umsatzgrenze nachzudenken.[…]“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten, an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.     Denken Sie, dass die 48-Stunden Regelung ausreichen wird, um Vereinen die Abhaltung von Festen problemlos möglich zu machen?

2.     Wenn ja, warum?

3.     Wenn nein, warum nicht, und werden Sie etwas dagegen unternehmen?

4.     Denken Sie, dass die Registrierkassenpflicht nicht gerade ehrenamtliche Helfer, die zu einem Großteil bei Vereinsfesten zum Einsatz kommen, belastet?

5.     Wenn ja, sehen ist die Belastung als gerechtfertigt und warum?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Wem soll die 48 Stunden-Regelung nützen, bzw. wen soll sie schützen und warum?

8.     Warum hat man sich gerade auf diese Zeitspanne geeinigt?

9.     Werden Sie sich für eine Regelung einsetzen, die es gemeinnützigen Vereinen auch zukünftig noch möglich macht, ohne Registrierkasse, in Kooperation mit Wirten gemeinsam Feste zu organisieren?

10.  Wenn ja, wie soll diese Regelung aussehen?

11.  Wenn nein, warum nicht?