9397/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Links motivierter Vandalismus auf Wahlplakaten der FPÖ wird als Rechtsextremismus gewertet

 

In der Kleinen Zeitung online erschien am 15.05.2015 folgender Artikel:

„Ärger mit Plakat-Vandalen“

FPÖ reagiert mit Anzeigenflut auf zerstörte Plakate. Jurist Wolfgang Mantl für Van der Bellen. TTIP-Zwist im Landtag. Neuer FPÖ-Vizechef. 

Eine Woche ist es noch bis zur Stichwahl für die Hofburg, und auch die steirische Politik steht ganz im Zeichen des Endspurts. Ein ärgerliches Thema, das die FPÖ beschäftigt, sind die massiven Schmierereien auf Norbert-Hofer-Plakaten. Dieser „demokratiefeindliche Vandalismus“ (so Landesparteisekretär Stefan Hermann) habe „eine nicht mehr tragbare Dimension“ erreicht.
In der Steiermark wurden laut FPÖ bisher Schäden von 10.000 Euro verursacht, wobei der entgangene Werbewert noch nicht mitgerechnet sei. Tatsächlich listet Gerald Kartnig, Chef der Plakatfirma Kartnigs Perspektiven, eine lange Reihe von zerstörten, umgeworfenen und beschmierten Hofer-Plakaten auf – in Graz, aber auch in Gleisdorf, Mariazell oder Feldbach. Die Freiheitlichen haben ausnahmslos Anzeige erstattet. Der Nationalratsabgeordnete und Polizeijurist Günther Kumpitsch richtet nun eine parlamentarische Anfrage ans Innenministerium.
Kurios ist freilich der Effekt, den die angezeigten Schmierereien auf die Kriminalstatistik haben. Denn aufgesprühte Hakenkreuze und Hitlerbärtchen zählen für die Statistik als rechtsextrem motivierte Delikte, wie der stellvertretende Landespolizeidirektor Alexander Gaisch bestätigt: „Es wird nach dem Verbotsgesetz vorgegangen“ – und zwar auch dann, wenn anzunehmen ist, dass eher linke Kreise am Werk waren. Die statistische Zunahme „rechtsextremer Delikte“ ist also in Wahljahren mit Vorsicht zu genießen, was echte Delikte dieser Art freilich nicht weniger grauslich macht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 


 

Anfrage:

 

1.            Werden Beschädigungen von Wahlplakaten der FPÖ, wenn sie mit Hackenkreuzen, Naziparolen oder sonstigen Schmierereien mit nationalsozialistischen Bezug, als „Rechtsextremismus“ ausgewertet?

2.            Wenn ja, seit wann?

3.            Wie viele dieser als „Rechtsextremismus“ gewerteten Straftaten zum Nachteil der FPÖ wurden 2015 in die Kriminalstatistik ausgewiesen?

4.            Wie viele dieser als „Rechtsextremismus“ gewerteten Straftaten zum Nachteil der FPÖ wurden 2014 in die Kriminalstatistik ausgewiesen?

5.            Hat das BMI im Falle von Straftaten die als Rechtsextremismus zu werten sind, die eindeutig „linksextremistisch“ motiviert sind Vorkehrungen getroffen, damit es bei der Zuordnung, zu keiner Verfälschung der Statistik kommt?

6.            Wenn ja, welche?

7.            Wenn nein, Warum nicht?