9401/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Wohnbau und Solvency II

 

 

Versicherungsunternehmen wie die Vienna Insurance Group leisten durch Finanzierungen einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung von Wohnraum. Das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – Solvabilität II sieht gravierende Verschärfungen vor, die zu gravierenden Einschnitten in der für den Wohnbau essentiellen Rolle von Versicherungsgesellschaften führen könnten.

 

So muss gemäß dieser Regelung für Immobilien ein Eigenkapitalanteil von 25 Prozent hinterlegt werden. Sogenannte „interne Modelle“, die Erleichterungen bringen könnten, sind seitens der Finanzmarktaufsicht genehmigungspflichtig. Dafür muss der Aspekt regionaler Unterschiedlichkeit ausreichend belegbar sein. In diesem Fall wären auch niedrigere Eigenkapitalvorschriften zulässig: Die Intention von Solvency II geht auf Preisschwankungen am Londoner Gewerbeimmobilienmarkt zurück, was die mangelnde Eignung für das österreichische Finanzierungssystem schon ex ante skizziert.

 

Sollte die FMA derartige Genehmigungen allerdings nicht erteilen, stehen dem heimischen Wohnbau nunmehr umfangreiche Finanzmittel nicht mehr zur Verfügung. Die bereits bestehende Kluft zwischen Angebot und Nachfrage auf den österreichischen Wohnungsmärkten würde beginnen, noch weiter als derzeit auseinanderzuklaffen – insbesondere in den Ballungsräumen. Das Wohnbaupaket und die für die Menschen daraus resultierende dringende Entlastung würden konterkariert.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 


ANFRAGE

 

 

1.    Liegen dem Bundesministerium Schätzungen darüber vor, welchen Effekt das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 für die Wohnungsneubau in Österreich haben wird?

 

2.    Wenn ja, was besagen diese Schätzungen und auf welchen objektivierbaren Annahmen beruhen diese?

 

3.    Wenn nein, warum wurden keine Analysen erstellt?

 

4.    Wie kann ausgeschlossen werden, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 das Wohnbaupaket konterkariert?

 

5.    Werden Sie sich dafür einsetzen, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 in diesem Teilbereich zu entschärfen?

 

6.    Wenn ja, auf welche Weise?

 

7.    Wenn nein, warum nicht?