9403/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

betreffend Versorgungsposten für Faymann und Fischer

 

Die Kronenzeitung berichtete am 19.05.2016, dass auf Antrag von Bundeskanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner der ehemalige Bundeskanzler   Faymann und Bundespräsident Fischer, dessen Amtszeit demnächst enden wird, für ihre zukünftigen Tätigkeiten mit „angemessenen Räumlichkeiten und Personal“ ausgestattet werden.

 

 


Konkret wird Bundespräsident Fischer ein „Koordinationsbüro für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018“ führen, im Rahmen dessen er einem Beirat für „inhaltliche Beratung und Koordination“ vorsitzen wird. Faymann wird mit „Tätigkeiten im Zukunftsfonds“ beauftragt werden, in dessen Rahmen er unter anderem in „Kooperation mit anderen europäischen Einrichtungen“ stehen wird. Diese Funktionen sollen laut Regierungsvertretern ehrenamtlich bekleidet werden, was bedeutet, dass sie kein Gehalt beziehen, aber über ein Büro und Personal verfügen werden.

 

Allgemein muss angesichts des aktuell stattfindenden Postenkarussells in der Regierung gefragt werden, ob hier bewusst versucht wird, ehemalige Politiker mit prestigeträchtigen Aufgaben zu versehen und sie eventuell für eine mögliche zukünftige politische Rückkehr „warm zu halten“.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundeskanzler die folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Welche Räumlichkeiten werden wo für Faymann und Bundespräsident Fischer jeweils zur Verfügung gestellt?

2.      Stehen die unter 1. genannten Räumlichkeiten im Eigentum des Bundes, oder werden diese extra angekauft respektive gemietet?

3.      Wie viel gehaltbeziehendes Personal werden Faymann und Bundespräsident Fischer jeweils voraussichtlich zur Verfügung gestellt bekommen?

4.      Bezugnehmend auf den oben erwähnten Beirat des Koordinations-

büros, dem Bundespräsident Fischer vorsitzen wird: Welche - namentlich konkreten - Personen werden diesem Beirat voraussichtlich angehören?

5.      Werden die unter 4. genannten Mitgliedern des Beirates für ihre Tätigkeiten entlohnt?

6.      Wenn ja zu 5.: Welche Bezüge werden ihnen zustehen, bzw. in welchem Rahmen werden diese Bezüge voraussichtlich liegen?

7.      Welchen konkreten Aufgabenbereichen und Tätigkeitsfeldern werden Faymann und Bundespräsident Fischer jeweils nachgehen?

8.      Bezugnehmend auf die oben erwähnte „Kooperation mit anderen europäischen Einrichtungen“, die für Faymanns Tätigkeiten von Bedeutung sein wird: Mit welchen europäischen Einrichtungen wird Faymann voraussichtlich zusammenarbeiten?

9.      Mit welchen europäischen Einrichtungen hat der Zukunftsfonds von 2010 bis heute gemeinsame Projekte gestaltet?

10.   In welchem Zeitraum werden Faymann und Bundespräsident Fischer den unter 7. genannten Tätigkeiten mit Hilfe der unter 1., 3. und 4. genannten Infrastruktur voraussichtlich nachgehen?

11.   Wie hoch wird das für ihre Tätigkeitsbereiche jeweils zur Verfügung stehende Gesamtbudget pro Jahr sein?

12.   Welcher Spesenrahmen wird jeweils jährlich Faymann und Bundespräsident Fischer voraussichtlich zur Verfügung stehen?

13.   Welcher Spesenrahmen werden jeweils jährlich den Mitarbeitern von Faymann und Bundespräsident Fischer voraussichtlich zur Verfügung stehen?


14.   Welchem Organ werden diese Tätigkeitsbereiche unterstehen, bzw. wird es ein aufsichtführendes Organ geben, das befugt ist, ihre Tätigkeiten zu überwachen?

15.   Wenn ja zu 14.: Welches genau und welches wird das entsprechende oberste Organ sein, das für die Aufsichtsführung verantwortlich sein wird?

16.   Werden die unter 14. und 15. genannten Organe Faymann und Bundespräsident Fischer gegenüber weisungsbefugt sein?