9404/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Aufschlüsselung der Studienbeihilfe

 

Nach § 2 den Studienförderungsgesetzes 1992 können österreichische Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Ausländer und Staatenlose Förderungen im Sinne dieses Gesetzes erhalten. Zu diesen Studienförderungsmaßnahmen gehören:

·      Studienbeihilfen,

·      Versicherungskostenbeiträge,

·      Studienzuschüsse,

·      Beihilfen für Auslandsstudien,

·      Fahrtkostenzuschüsse,

·      Studienabschluss-Stipendien,

·      Reisekostenzuschüsse,

·      Sprachstipendien,

·      Leistungsstipendien,

·      Förderungsstipendien sowie

·      Studienunterstützungen.

 

Die Aufwendungen für solche Studienförderungsmaßnahmen sind recht bescheiden. Die im Ministerrat vom 10. Mai 2016 beschlossenen Anpassungen der Studienbeihilfe bilden nur einen Tropfen auf den heißen Stein. Zumal auch eine stärkere Berücksichtigung des Leistungsgedankens ausbleibt. Es genügt nämlich nicht, berufstätigen Personen und Studierenden aus sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen entgegenzukommen und damit die Durchlässigkeit im Studium zu erhöhen, man muss auch vermehrt jene Studierende fördern, die aufgrund außergewöhnlicher Begabung und besonderen Fleißes einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen Exzellenz in Österreich leisten.

 

Gerade die Studienbeihilfe für diese Gruppe fällt aber derzeit mit 9,5 Mio. Euro jährlich relativ gering aus. Außerdem ist die Auszahlungssumme seit Jahren nicht erhöht worden. Mit der am 10. Mai 2016 im Ministerrat beschlossenen „Erleichterung der sozialen Lage der Studierenden“ wurde die Chance verpasst, dieses Manko nachhaltig zu beseitigen. Die Anpassungen bei der Gewährung von Studienbeihilfe sind, so gesehen, eher halbherzig und nicht geeignet, eine spürbare Wende zum Positiven herbeizuführen.


Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Studierende, aufgelistet nach Jahr, Universität, Staatsangehörigkeit und Studienförderungsmaßnahme, haben in den Jahren 2014 bis 2015 gemäß Studienförderungsgesetz 1992 eine Studienförderungsmaßnahme erhalten?

 

2.    Wie hoch war die jeweilige Gesamtsumme in Euro, aufgelistet nach Jahr, Universität, Staatsangehörigkeit und Studienförderungsmaßnahme, die in den Jahren 2014 bis 2015 gemäß Studienförderungsgesetz 1992 ausgeschüttet wurde?

 

3.    Wie hoch war die durchschnittliche Förderung je Person in Euro, aufgelistet nach Jahr, Universität, Staatsangehörigkeit und Studienförderungsmaßnahme, die in den Jahren 2014 bis 2015 gemäß Studienförderungsgesetz 1992 ausgeschüttet wurde?

 

4.    Wie hoch war die Gesamtsumme in Euro, aufgelistet nach Jahr, Universität, Staatsangehörigkeit und Studienförderungsmaßnahme, die in den Jahren 2014 bis 2015 gemäß Studienförderungsgesetz 1992 an österreichische Staatsbürger ausgeschüttet wurde?

 

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme in Euro, aufgelistet nach Jahr, Universität, Staatsangehörigkeit und Studienförderungsmaßnahme, die in den Jahren 2014 bis 2015 gemäß Studienförderungsgesetz 1992 an Studierende ohne österreichische Staatsbürgerschaft ausgeschüttet wurde?