9405/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Tätlichkeiten in steirischer Volksschule

 

Laut Informationen des Freiheitlichen Landtagsklub Steiermark, kam es im April 2016 auf dem Gelände der Volksschule Bärnbach zu einem Vorfall zwischen einem minderjährigen Asylwerber aus Syrien und einem einheimischen Volksschüler.

Bei dem Syrer soll es sich um einen Integrationsschüler handeln, der seit Herbst 2015 die Neue Mittelschule Bärnbach besucht. Dreimal wöchentlich nehmen dieser und andere Asylwerber am Unterricht in der Volksschule teil.

Am 14. April 2016 um zirka 09.30 Uhr spielte der österreichische Schüler wie jeden Tag auf dem Gelände des großen Pausenhofes der Volksschule Bärnbach. Auch der oben genannte und andere Asylwerber hielten sich zu diesem Zeitpunkt in diesem Bereich auf. Aus unerklärlichen Gründen attackierten diese plötzlich den Volksschüler und drückten ihm die Kapuze seiner Weste ins Gesicht, sodass er keine Luft mehr bekam. Trotz panischer Angst und Abwehrreaktionen des Volksschülers hoben die Asylwerber diesen anschließend hoch und versuchten ihn in eine Restmülltonne zu stecken. Nur aufgrund des courgierten Einschreitens eines Klassenkollegen konnte sich der Volksschüler befreien und flüchten. Am nächsten Tag suchte die Mutter des Betroffenen die Direktorin der Volksschule Bärnbach, Anita Zniva, auf, um mit ihr den Vorfall zu besprechen. Diese Unterredung war jedoch ergebnislos und der besorgte Elternteil musste sich damit begnügen, dass nichts über den Vorfall bekannt sei. Weder hätte es eine Beschwerde seitens eines Schülers gegeben noch wäre ihr von einer Aufsichtsperson von einem derartigen Vorfall berichtet worden. Abschließend wurde lediglich zugesagt, dass man mit dem für die Asylwerber zuständigen Integrationslehrer die Angelegenheit besprechen werde.

Zum Leid des Volksschülers kam es jedoch anders: „Als mein Kind von der Schule nach Hause kam erzählte er mir, dass die Direktorin wütend in die Klasse kam und sagte: ‚Die zwei Buben, deren Mütter heute da waren, sollen aufstehen‘. Darauf sagte die Lehrerin, die gerade in der Klasse den Unterricht hielt, sofort: ‚Wie immer der [Name des Volksschülers] überall dabei‘ und die Direktorien antwortet mit einem ‚AHHAA‘.“, so die Mutter des betroffenen Schülers. Anschließend musste dieser nochmals die Vorkommnisse schildern. Dieser wich von seinen ursprünglichen Schilderungen nicht ab und erläuterte den Vorfall in identer Weise wieder. Daraufhin ermahnte ihn die Direktorin und wies in darauf hin, dass sie die Wahrheit schon herausfinden würde. Abschließend merkte sie an, dass die Mutter eine Strafanzeige machen solle, spätestens dann müsse der Volksschüler die Wahrheit sagen.


Am 18.04.2016 um 12:30 Uhr kontaktierte die Mutter die Volksschuldirektorin, um die Ergebnisse der Besprechung mit dem Integrationslehrer zu hinterfragen. Laut dieser hätte niemand etwas gesehen.

Außerdem wurde der Vorwurf in den Raum gestellt, dass die Eskalation vom 14. April 2016 auf ein ständiges „Hänseln“ und „Ärgern“ des Volksschülers gegen die Asylwerber zurückzuführen sei. Abgesehen davon sei dabei keinerlei körperliche Gewalt angewendet worden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Bildung und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?

 

2.    Wenn ja, haben Sie bereits das Gespräch mit der zuständigen Direktorin beziehungsweise dem Integrationslehrer gesucht und zu welchem Ergebnis hat dieses geführt?

 

3.    Wenn ja, handelt es sich bei diesen Syrern um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)?

 

4.    Wenn ja, was haben Sie aufgrund dieses Vorfalls bereits unternommen?

 

5.    Gedenken Sie, die Asylwerber vom Unterricht an der Volksschule und Neuen Mittelschule Bärnbach auszuschließen?

 

6.    Sollten die Asylwerber nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu unterbinden?

 

7.    Hat es an den gegenständlichen Schulstandorten bereits mehrere derartige Vorfälle gegeben?

 

8.    Sollte Ihnen der Vorfall nicht bekannt sein, werden Sie dem in der Anfrage beschriebenen Sachverhalt nachgehen?

 

9.    Wenn nein, warum nicht?

 

10. Wie viele Asylberechtigte beziehungsweise Asylwerber werden in der Volksschule und Neuen Mittelschule Bärnbach unterrichtet, aufgeschlüsselt nach Asylberechtigten und Asylwerbern, Klassen, Nationalität und Geschlecht sowie einem möglichen Status als UMF?

 

11. Wie alt sind die einzelnen Asylberechtigten und Asylwerber, aufgeschlüsselt nach Jahrgang und der besuchten Klasse?

 

12. Wurden die einzelnen, die Schule besuchenden, Asylberechtigten und Asylwerber auf ihr Alter hin überprüft, um einen möglichen Wegfall der Schulpflicht festzustellen?

 

13. Wenn nein, warum nicht?


14. Wurden die einzelnen, die Schule besuchenden, Asylberechtigten und Asylwerber auf ihren Wissensstand hin überprüft, um sie der richtigen Klasse zuteilen zu können?

 

15. Wenn ja, auf welchen Grundlagen geschah dies (Zeugnisse usw.)?

 

16. Wenn nein, warum nicht?

 

17. Sind Ihnen mehrere derartige Fälle an steirischen Schulen bekannt?

 

18. Wenn ja, wo?

 

19. Wenn ja, wie stellt sich der genaue Sachverhalt in den einzelnen Schulen dar?

 

20. Wie stellen sich die konkreten Maßnahmen Ihres Ressorts dar, um solchen Fällen entgegenzuwirken?