9411/J XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeitserlaubnis für drittstaatsangehörige Hochschulabsolvent_innen

 

BEGRÜNDUNG

 

Der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2016-2021 beschreibt die „Erhöhung der Internationalisierung des österreichischen Hochschulsystems“ als Ziel. Österreich hat dafür an sich beste Voraussetzungen, denn die Zahl ausländischer Studierender – und ausländischer Absolvent_innen – ist im internationalen Vergleich hoch. Allerdings stellt Österreich Universitätsabsolvent_innen, die keinen österreichischen oder EU-Reisepass besitzen, nach wie vor große Hürden in den Weg, wenn sie nach Abschluss ihres Studiums bleiben und erwerbstätig sein wollen.

Migrationsexperte Heinz Fassmann bezeichnet ausländische Absolvent_innen als ideale Zuwander_innen:

 

 

 

„Wir müssen die Realität anerkennen“

[…] „Ausländische Absolventen heimischer Universitäten wären für mich ideale Zuwanderer. Sie sind ausgezeichnet qualifiziert, haben das System Österreich schon im Laufe des Studiums kennengelernt und beherrschen auch die deutsche Sprache. Wir sollten uns bemühen, dass diese Personen in Österreich erwerbstätig werden. Da sind die derzeitigen Regelungen aber nicht gerade freundlich. Deutschland oder die Niederlande sind viel großzügiger. Vor allem das Sozialministerium muss umdenken. Das Primat der bevorzugten Inländerbeschäftigung funktioniert angesichts eines offenen Europa nicht mehr.“ […] (Interview im Trend vom 29. Juni 2015)

 

 

In Deutschland wurde erkannt, dass eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft schlecht beraten ist, Menschen teuer auszubilden und als Hochqualifizierte fortzuschicken. Dort wurde es den Absolvent_innen aus Drittstaaten daher leichter gemacht, im Land zu bleiben: Die Frist, einen passenden Arbeitsplatz zu finden, wurde auf 18 Monate verlängert; Arbeitsmarktverträglichkeitsprüfungen wurden ebenso gestrichen wie das erforderliche Mindestgehalt. Hinter diesen und ähnlichen Maßnahmen steht das Ziel einer Willkommenskultur.

Eine solche hat sich auch die Bundesregierung zum Ziel gesetzt: „Daher müssen wir sowohl in der Wissenschaft als auch in der Wirtschaft die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen und eine entsprechende Willkommenskultur leben.“ (Reinhold Mitterlehner laut Kurier vom 19. November 2014) Allerdings haben Sie bzw. Ihr Vorgänger dahingehende Reformen, die auch ökonomisch und im Hinblick auf die Entlastung der Verwaltung sinnvoll wären (siehe Deutschland), bislang blockiert – zuletzt im Herbst vergangenen Jahres:

 

 

Job-Erleichterung für Uni-Absolventen aus dem Ausland abgesagt

Eine im Rahmen der Asylnovelle geplante Änderung im Aufenthaltsgesetz, die es Studierenden aus Nicht-EU-Ländern erleichtert hätte, nach ihrem Abschluss in Österreich zu bleiben und hier zu arbeiten, wurde nun wieder abgesagt. Die Neuerung sollte drittstaatangehörigen Studienabsolventen ermöglichen, bis zum Abschluss ihres – vor Jobantritt durchzuführenden – Schlüsselkraftverfahrens im Land zu bleiben, auch wenn das Verfahren länger als die ihm eingeräumten sechs Monate dauert.

 

Die Änderungen wurden im Innenministerium auf Betreiben des Sozialministeriums aus der Novelle wieder herausgestrichen, bevor das Gesetz am Dienstag durch den Ministerrat ging. Man wolle keinen Vorgriff aus die angepeilte Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Studierende, erfuhr der Standard aus dem Sozialministerium. Ein Berater spricht von fortgesetztem Braindrain aus Österreich. (Der Standard vom 24. April 2015)

 

 

 

Die Wiener Zeitung berichtete am 1. Oktober 2014 in diesem Zusammenhang: „Man sei in diesem Punkt „offen und gesprächsbereit“ heißt es auch aus dem Büro des Wissenschaftsministers auf Anfrage der „Wiener Zeitung“. Dort spricht man von einer „Willkommenskultur“, betont jedoch, die Zuständigkeit liege im Sozialministerium.

Die Zuständigkeit für die Materie teilen Sie sich also mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, an den bereits eine Anfrage ergangen ist (8459/J). Er hat auf die Frage, „Hat es in der Angelegenheit gesetzlicher und/oder verwaltungstechnischer Reformen des Arbeitsmarktzugangs für Hochschulabsolvent_innen aus Drittstaaten Verhandlungen mit dem ehem. Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Rudolf Hundstorfer, gegeben?“, geantwortet:

„Dazu fanden bereits Gespräche auf der Ebene der Kabinette statt, die jedoch seitens des federführend zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz noch nicht in konkrete Umsetzungsschritte gemündet sind. Mein Ressort steht jederzeit bereit, diese Gespräche weiterzuführen.“ (8156/AB, S. 3)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind Sie dafür, bestehende Barrieren für drittstaatsangehörige Absolvent_innen österreichischer Hochschulen aufrechtzuerhalten?

 

2)    Sind Sie dafür, bestehende Barrieren für drittstaatsangehörige Absolvent_innen österreichischer Hochschulen – etwa nach dem Vorbild Deutschlands – abzubauen?

 

3)    Werden Sie die Blockadehaltung, die Ihr Vorgänger in dieser Angelegenheit einnahm, aufrechterhalten?

 

4)    Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie dafür sorgen, dass mehr drittstaatsangehörige Absolvent_innen heimischer Hochschulen in Österreich bleiben und am Erwerbsleben und damit an der Steuerleistung teilhaben?

 

5)    Teilen Sie die Ansicht des Migrationsexperten Heinz Fassmann, wonach es sich bei ausländischen Absolvent_innen österreichischer Hochschulen um ideale Zuwander_innen handelt?

 

6)    Teilen Sie die Bereitschaft des Ressorts des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu Verhandlungen in der Angelegenheit gesetzlicher und/oder verwaltungstechnischer Reformen des Arbeitsmarktzugangs für Hochschulabsolvent_innen aus Drittstaaten?

 

7)    Hat es solche Verhandlungen in Ihrer Amtszeit als Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gegeben?

 

a.    Wenn ja, was war und ist Ihr Verhandlungsziel und Ihre Verhandlungsposition?

 

b.    Wenn ja, gibt es konkrete Ergebnisse dieser Verhandlungen?

 

                                  i.    Wenn ja, wie beschreiben Sie die Ergebnisse dieser Verhandlungen?

                                ii.    Wenn nein, wann rechnen Sie mit Ergebnissen dieser Verhandlungen?

c.    Wenn nein, sind solche Verhandlungen geplant?

 

                                  i.    Wenn ja, wann sollen diese Verhandlungen stattfinden?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

 

8)    Haben Sie in dieser Angelegenheit Gespräche mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) geführt?

 

a.    Wenn ja, wie beschreiben Sie die Ergebnisse dieser Gespräche?

 

9)    Haben Sie bzw. Angehörige Ihres Hauses in dieser Angelegenheit Gespräche mit anderen als dem genannten Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie Vertreter_innen des Arbeitsmarksservice (AMS) geführt?

 

a.    Wenn ja, mit wem?

 

b.    Wenn ja, was gibt es über die Ergebnisse der Gespräche zu berichten?