9415/J XXV. GP

Eingelangt am 30.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend präsidentielle Herrschaft in der Arbeiterkammer Tirol

 

Die Arbeiterkammer Tirol ist unter den Landes-Arbeiterkammern Spitzenreiterin in Sachen Verschwendung. Eine Personalkostensteigerung um 81% in nur zehn Jahren steht symbolisch für die Gleichgültigkeit, mit der Präsident Zangerl das Geld seiner Zwangsmitglieder verbrennt.

Die Personaleinstellungspolitik der AK Tirol konzentriert sich (wie dem Vernehmen nach auch die Auftragsvergabe) seit der Präsidentschaft von Erwin Zangerl auf (ehemalige) Bürger seiner Heimatgemeinde Zirl. Zusammenhänge mit dem politischen Engagement von Präsidentengattin Iris Zangerl-Walser, mittlerweile Vizebürgermeisterin in Zirl, sind selbstverständlich nur Zufall.

Die Ausnahme der Arbeiterkammern (und der Kammern generell) u.a. von der Zweckmäßigkeitsprüfung durch Aufsicht und Rechnungshof schränkt die Kontrollmöglichkeiten massiv ein. Das kammerinterne Kontrollamt ist infolge der organisatorischen Zuordnung zur Kammer selbst keine taugliche Kontrolleinrichtung. Die Selbstverwaltung wird auf diese Weise zum weitestgehend unkontrollierten Staat im Staat.

Die enge Fassung des § 91 AKG schränkt darüber hinaus das Interpellationsrecht der Abgeordneten massiv bis manchmal sinnentleerend ein, sodass die gegenständlichen Fragen nur kleine Teile jener Missstände zum Inhalt haben können, die in der AK Tirol vorherrschen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wer erarbeitete in Vorbereitung des Umbaus des Bildungshauses AK Seehof die Ausschreibung für die Vergabe Leistungen für Elektroarbeiten und für Installationsarbeiten?

2.    Nach welchem/welchen Vergabeverfahren wurden die verschiedenen Leistungen im Zuge des Umbaus des Bildungshauses AK Seehof an Auftragnehmer vergeben?

3.    Wurden die Regeln des Bundesvergabegesetzes bei der Ausschreibung der Leistungen, insbesondere für Elektroarbeiten und Installationsarbeiten eingehalten?

4.    Wenn ja, durch wen und wann ist die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt?

5.    An welche Unternehmen wurden die Aufträge im Rahmen mit dem Umbau des Bildungshauses AK Seehof vergeben (sofern die Vergabe dem Bundesvergabegesetz unterworfen war)?

6.    Wieviele Dienstverhältnisse bestanden in den Jahren 2010 bis 2015, die auch (zeitweise) die Gewährung einer Dienstwohnung mit einschlossen (bitte um Aufschlüsslung nach Jahren)?

7.    Wurden im Rahmen der Bezugsabrechnung Sachbezüge für diese Dienstwohnungen angesetzt?

8.    Wenn ja, nach welchen Parametern wurden diese Sachbezüge bemessen?

9.    Gilt das Rauchverbot gemäß §13 Tabakgesetz für die Büro-, Sitzungs- und Tagungsräume der Arbeiterkammer Tirol, für die Aula und für die Kantine?

10. Ist dieses Rauchverbot in allen Stockwerken der AK Tirol ausgeschildert iSd § 13b Tabakgesetz

11. Ist es zulässig, das Rauchverbot zeitweise, z.B. für die Zeitdauer von AK Vollversammlungen auszusetzen?