9418/J XXV. GP

Eingelangt am 31.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen an den

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend                Gefahr                 der              Re-Monopolisierung                   der

Telekommunikationsbranche

 

Die virtuelle Entbündelung bzw. der virtual unbundled local access (VULA) der Telekommunikation hatte zum Ziel einen fairen Markt zu schaffen. Durch eine Liberalisierung des Marktes wurden kompetitive Preise erreicht und Effizienzgewinne durchgesetzt, um letztlich die Konsumentenrente zu steigern.

Mehrere Telekom-Netzbetreiber sowie der Verband für Alternative Telekom-Netzbetreiber (VAT) haben in jüngster Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass die Entwicklung des Festnetzmarkts zu einer Re-Monopolisierung führt, sollte den am Markt agierenden Festnetz- und Mobilfunkanbietern der Zugang zu einem attraktiven Vorleistungsprodukt nicht gewährt werden.

Während ein funktionierender fairer Markt das Ziel der virtuellen Entbündelung war, führen manche Mechanismen zum gegenteiligen Ergebnis. Es entsteht sogar ein Rückgang der entbündelten Leitungen auf Seiten der alternativen Netzbetreiber. Das ist auch darauf zurück zu führen, dass A1 Telekom Austria ein Kombi Angebot auf den Markt gebracht hat, welches zu einem Anstieg an Festnetzanschlüssen zu Gunsten des Incumbents geführt hat. Dafür ausschlaggebend sind auch die hohen Kosten des Vorleistungsprodukts, wodurch der Festnetzmarkt für alternative Netzbetreiber unattraktiv wird. Das derzeitig vorliegende Standardangebot führt zu massiven Marktverzerrungen und wird am Markt kaum nachgefragt. Den Betreibern ist es somit nicht möglich, mit Hilfe des derzeitigen Vorleistungsproduktes „virtuelle Entbündelung“ ein kompetitives Endkundenprodukt nachzubilden.

Ein wichtiger Teil des Telekommunikationsgesetzes und der darin enthaltenen Regulierung ist das Marktabgrenzungs- und Marktanalyseverfahren nach §§ 36 (TKG).

Es dient der Feststellung ob:

·        Märkte bestehen, die für eine ex-ante-Regulierung in Frage kommen,

·        auf diesen Märkten marktbeherrschende Unternehmen agieren,

·        diesen Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen sind.

Diese gesetzliche Grundlage erlaubt daher Strategien zur Revitalisierung des Marktes. Dieser sollte nicht auf ein Monopol zusteuern. Ein geordneter und sicherer Übergang ist dafür nötig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Möglichkeiten bzw. Strategien sieht das BMVIT, um einer zu großen Marktkonzentration vorzubeugen?

2.    Ist eine Änderung des Regulierungsregimes vorgesehen, welche der Tendenz der starken Marktkonzentration vorbeugen kann?

3.    Ist eine Änderung des Regulierungsregimes vorgesehen, welche der Tendenz einer Re-Monopolisierung vorbeugen kann?

a.    Wenn ja, wie soll eine  Änderung des Regulierungsregimes aussehen? (Wesentliche Punkte aufgelistet)

b.    Wenn ja, wann soll diese Änderung vorgenommen werden?

4.    Wenn nein, wie steht das BMVIT zum mangelnden Zugang zu Vorleistungen der alternativen Anbieter?