9420/J XXV. GP

Eingelangt am 31.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Verzögerungen beim Beginn der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in der AHS Rahlgasse 1060 Wien

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes soll das Gymnasium Rahlgasse in 1060 Wien umgebaut werden. Es wird ein zusätzlicher Turnsaal errichtet und die lange schon notwendige Funktionssanierung des Gebäudes vorgenommen.

Im laufenden Schuljahr sollten die Bauarbeiten endlich beginnen. Die Planung ist abgeschlossen, die Baufirmen stehen bereit und die gesamte Oberstufe wurde mit Beginn des 2. Semesters in eine Expositur in Wien Landstraße übersiedelt.

Der Umbau hat aber bis zum Tag der Anfragestellung noch nicht begonnen. Die SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte, die Schulleitung und die Baufirmen warten auf das Startsignal. Aus einem Elternbrief, der Mitte Mai versandt wurde, werden die Gründe für die Verzögerungen beim Baustart deutlich.  Darin heißt es wörtlich:

Wir alle sind verärgert und sitzen auf Nadeln, da der Umbau in der Rahlgasse noch immer nicht begonnen hat, obwohl uns ein Baubeginn zu Beginn des 2. Semesters zugesichert war und die Oberstufe aus diesem Grund in den Semesterferien nach Erdberg übersiedelt ist.

Die (bürokratische) Hürde ist immer noch der Mietvertrag, der zwischen Bildungsministerium und Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verhandelt werden musste, im Moment im Finanzministerium auf die nötige Unterschrift wartet und dann noch zur letzten Unterschrift ins Bildungsministerium zurückkehrt. Mittlerweile werden wir nahezu täglich auf den jeweils nächsten Tag vertröstet. Der Baumeister sitzt ebenso auf Nadeln wie wir und ist  im Grunde jederzeit bereit zu starten, da alle möglichen Vorarbeiten erledigt sind.“


Offenbar können sich die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) als Eigentümerin der Liegenschaft, das Bundesministerium für Bildung und Frauen als Mieter und das Bundesministerium für Finanzen nicht auf die Vertragsbedingungen einigen.

Für die Schule bringt die Verzögerung massive Probleme mit sich. Die SchülerInnen und Lehrkräfte im Stammhaus in der Rahlgasse warten auf den dringend benötigten Turnsaal. Zusätzlich müssen sie mit den Einschränkungen des für die Bauarbeiten vorbereiteten Schulbaus leben. Der aufgeteilte Schulbetrieb an zwei Standorten wird teuer. Die Lehrkräfte müssen pro Woche rund 100 mal zwischen den Standorten pendeln, um den stundeplanmäßigen Unterricht zu erfüllen.

Für die SchülerInnen und Lehrkräfte der Oberstufe, die derzeit in einer Expositur im dritten Wiener Gemeindebezirk untergebracht sind, ist die Zukunft ebenfalls ungewiss. Sie können nur bis zum Ende des Schuljahres 2016/17 am dortigen Standort bleiben. Danach benötigt die AHS, in deren Gebäude die Expositurklassen untergebracht sind, die Räume selbst. Sie soll zusätzliche Klassen eröffnen, um den steigenden Bedarf an Schulplätzen in Wien zu decken. Auf Grund der Verzögerungen beim Baubeginn ist unklar, ob die Oberstufe zu Beginn des Schuljahres 2017/18 wieder im Stammhaus in der Rahlgasse einziehen kann oder eine weitere Zwischenlösung gefunden werden muss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Ist es korrekt, dass sich der Baubeginn in der AHS Rahlgasse auf Grund des bislang nicht unterschriebenen Mietvertrages zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen und der BIG verzögert?

a.    Wenn nein, warum wurde mit den Bauarbeiten bislang nicht begonnen?

b.    Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

2)    Welche Teile des bestehenden Mietvertrages zwischen Bundesministerium für Bildung und Frauen und der BIG über das Gebäude der AHS Rahlgasse müssen auf Grund der Um- und Zubauten neu verhandelt werden?

3)    Seit wann wird der neue Mietvertrag zwischen Bundesministerium für Bildung und Frauen und BIG verhandelt?

4)    Wer sind die verantwortlichen VerhandlerInnen auf Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Frauen?

5)    Welche Mitsprache hat das Bundesministerium für Finanzen bei den Verhandlungen über einen neuen Mietvertrag zwischen Bundesministerium für Bildung und Frauen und BIG über das Gebäude der AHS Rahlgasse?

6)    Welchen Einfluss hat der Mietvertrag auf die Bauarbeiten in der AHS Rahlgasse, wodurch sich der Baustart verzögert?


7)    Sollte keine Einigung über den Mietvertrag getroffen werden, bedeutet das den Stopp der Baumaßnahmen in der AHS Rahlgasse?

a.    Welche Konsequenzen hat es für die SchülerInnen der AHS Rahlgasse, wenn ein Baustopp verfügt wird?

8)    Bis wann muss der Umbau in der AHS Rahlgasse begonnen werden, damit eine Fertigstellung bis zum Beginn des Schuljahres 2017/18 realistisch eingehalten werden kann?