9423/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber,  Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend industrielle Gemüseproduktion in Bad Blumau und Umwelt

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Großhandelsfirma Frutura (Frutura Obst & Gemüse Kompetenzzentrum GmbH, Jahresumsatz 2014: ca 218 Mio) plant mit ihrer Tochtergesellschaft FZ Development, in der Gemeinde Bad Blumau einen Glashallenkomplex auf einer Fläche von voraussichtlich 24 ha zu errichten. Ein Teil im Ausmaß von ca 4,5 ha Glashallen ist schon realisiert. Baurechtlich bewilligt sind bisher 6,1 ha für die Bioproduktion von Gemüse. Die Produktionsrichtlinien für den biologischen Anbau sehen ausschließlich den Anbau in „Erdkultur“ vor. Der Einsatz von Torf zur Anreicherung der Böden mit organischer Substanz ist verboten. Im Winter dürfen die Kulturflächen im Ökolandbau lediglich frostfrei gehalten werden, eine Beheizung darf ausschließlich mit erneuerbarer Energie erfolgen. Zur Düngung darf nur organisches Material (Mist, Kompost, Vinasse etc) verwendet werden[1].

 

Im neuen Baubewilligungsverfahren geht es um einen zweiten Bauabschnitt im Ausmaß von über 16 ha Glashallen, einen zweiten Warmwassertank, ein zweites Bewässerungsbecken sowie Büro- und Sozialräume. In diesem Hauptteil soll das  Gemüse (Tomaten, Paprika und Gurken) auf Vlies (Steinwolle, Perlite bzw Kokosfaser) mit Flüssigdünger in künstlich beleuchteten und beheizten Glashallen produziert werden.

 

Die Hallen sind 7 m hoch. Diese Höhe kann von Tomatenpflanzen voll ausgenützt werden. Die erste Ernte setzt Anfang März ein, die letzte Ernte Anfang Dezember. Zur Beheizung der Hallen dient Geothermie bzw Gas. Aus dem Thermalwasser wird das CO2 abgeschieden und zur Wachstumsförderung der Hallenluft zugeführt. Zur Bewässerung soll das auf den Glashallen und Manipulationsflächen gesammelte Regenwasser und das Grundwasser, das über vier Brunnen gewonnen werden soll, dienen.

 

Das Projekt liegt im Naherholungsgebiet der Gemeinde, in einer kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Kulturlandschaft, nahe eines artenreichen Mischwaldes, der direkt zum Fluss Lafnitz des Natura 2000 Gebiets Lafnitztal - Neudauer Teiche führt. Teilweise liegt das Projekt auch im Hochwasserabflussgebiet (HQ 30 und HQ 100).

 

Wie Theurl in ihrer Studie aus 2008 anführt (siehe FN 1) deckten im Jahr 2005 inländische ErzeugerInnen nur 16% des österreichischen Tomatenverbrauchs ab, der Rest wurde aus südlicheren Ländern importiert – allen voran Spanien und Italien. Österreichische Tomaten kämen zu 98,8% aus Glashäusern oder Folientunneln. Freilandtomaten spielten gesamtwirtschaftlich gesehen keine Rolle mehr (1,2% im Jahr 2006). Diese Situation hat sich verschärft. Laut Statistik Austria, Gemüseproduktion, endgültiges Ergebnis 2015 werden in Ö nur mehr auf 8 ha Freilandtomaten angebaut, Tomaten unter Glas oder Folie auf 181 ha. Von 55.673 Tonnen geernteten Tomaten stammten nur 295 Tonnen aus der Freilandproduktion. Eine saisonspezifische Betrachtung (1. Erweiterter Sommer: Ernten aus Freilandkultur und kalten Folientunneln, 2. Übergangsernten aufgrund beheizter Kulturen im Frühjahr und Herbst und 3. Winter) würde freilich für die Saison Erweiterter Sommer einen weitaus höheren Anteil österreichischer Tomaten aus Freiland (und unbeheizten Folientunneln) ergeben.

 

Wie auch Theurl belegt, verursacht der Aufwand für Heizenergie den Löwenanteil an der gesamten CO2-Belastung eines kg Tomaten. Die in der Studie für Österreich herangezogenen Beispiele für beheizte Glashäuser und Folientunnel haben folgende Energieträger: Fernwärme, Erdgas, Öl, Hackschnitzel. Das Projekt in Bad Blumau hat mit der Geothermie sicherlich aus Sicht der CO2-Bilanz einen günstigen vorrangigen Energieträger für die Beheizung (das Erdgas dient als Standby), allerdings darf diese Tatsache nicht für andere Umweltauswirkungen (zB Orts- und Landschaftsbild) und Ressourcenprobleme (zB Grundwasser) blind machen. Zu den landwirtschaftspolitischen Effekten siehe parlamentarische Anfrage von Abg. Pirklhuber und FreundInnen.

 

Keine lückenlose und gesamthafte und Betrachtung der Umweltauswirkungen

 

Eine gesamthafte Betrachtung der Umweltauswirkungen dieses Projekts findet nicht statt. Selbst zum Umweltmedium Wasser finden bzw fanden mindestens vier getrennte Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz statt:

 

·        Nutzung des Tiefengrundwassers im Ausmaß von 60 l pro Sekunde zur Beheizung und zur CO2-Anreicherung der Hallen, Rückpressung der Wässer in den Untergrund.

·        Sammlung und Entwässerung der Oberflächenwässer (Glasdächer und Manipulationsflächen), Errichtung von 4 Wasserbecken zur Bewässerung der Pflanzen und Einleitung des Überlaufs in die Safen.

·        Bauten im Hochwasserabflussgebiet, Verbreiterung und Aufdammung der Safen um die durch die Gebäudeerrichtung verlorene Retentionsfläche für Hochwässer wettzumachen und den Glashallenkomplex vor Hochwässern zu schützen.

·        Gewinnung von Grundwasser aus vier Brunnen zu Bewässerungszwecken für die Pflanzen.

Eine Gesamteinschätzung der für die Bewässerung der Pflanzen, konkreter gesagt zur Herstellung der Nährlösung, notwendigen Wassermenge liegt den Behörden bis dato nicht vor, da der Wasserbezug über Oberflächenwässer und über Grundwasser in getrennten Verfahren abgeführt wird. Hinzu kommt, dass die Anlage auch an die Gemeindewasserleitung, nicht zuletzt wegen des Betriebsgebäudes für 120 Angestellte, angeschlossen werden soll.

Also auch ein de facto-Bezug von Trinkwasser für die Gemüseproduktion nicht ausgeschlossen ist. Eine Abklärung ist bisher auch nicht im Zuge des Bauverfahrens zum zweiten Bauabschnitt erfolgt.

Die Licht- und Lärmemissionen der Anlage werden im Bauverfahren nur unzureichend geprüft. Die gesamte Anlage ist in der Widmungskategorie „Freiland“ geplant, sodass laut Baugenehmigungsbescheid vom 20.5.2016, GZ 5/2016, lediglich Abstandsvorschriften zu beachten sind  Ein gewerberechtliches Verfahren wird unter Berufung auf den  Ausnahmetatbestand Landwirtschaft in der Gewerbeordnung nicht durchgeführt, obwohl das Gemüse - ohne Kontakt zum Boden - nur mit zugekauftem Dünger und Substrat, unter Einsatz von Kunstlicht und technisch aufwendig erzeugter Wärme (aus Geothermie und Gas) produziert wird,  also nicht mehr von einer Gewinnung mithilfe der „Naturkräfte“ gesprochen werden kann.

Die „Nährlösung“ wird mit Wasser und Dünger hergestellt. Angaben zu Art und Menge sowie zur Lagerung dieses Düngers fehlen derzeit.

Bei der „erdelosen“ Produktion von Tomaten werden die Jungpflanzen auf ein Substrat gesetzt[2]. Dieses inerte oder organische Substrat muss mindestens einmal im Jahr ausgetauscht werden. Somit fällt auf einer Fläche von ca 16 ha nicht unbeträchtlicher Abfall an. Menge und Verbringung dieses Abfalls sind – soweit bekannt – derzeit nicht Gegenstand eines behördlichen Verfahrens. In der Baubeschreibung für das Bauverfahren zum 2. Bauabschnitt ist lediglich angeführt, dass die Abfälle einer Kompostierung oder Biogasanlage zugeführt werden sollen.

Die Verkehrsemissionen, die durch die Zulieferung der Betriebsmittel (Substrat, Dünger usw), Abtransport des Gemüses und der Abfälle sowie Zu- und Abfahrt der Angestellten entstehen, unterliegen derzeit keiner behördlichen Prüfung. Ebenso kommen natürlich die Eingriffe in das Landschaftsbild im Bauverfahren zu kurz.

Durch die CO2-Düngung der Tomatenkulturen werden Ertragssteigerungen bis zu 20% erreicht. Theurl geht davon aus, dass die Tomaten 80% ihres CO2-Bedarfs aus der natürlichen Umgebungsluft decken. Dh dass 90% des begasten CO2 verloren gehen würden[3]. Diese CO2-Emissionen wurden bisher in keinem behördlichen Verfahren erfasst, sie waren insbesondere auch nicht Gegenstand des Bauverfahrens.

Ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, das eine lückenlose und gesamthafte Erfassung und Beurteilung der Umweltauswirkungen ermöglichen würde und eine rechtswirksame Partizipation der betroffenen Bevölkerung sicherstellen würde, wird für dieses Gemüseproduktionsprojekt nicht durchgeführt.

 

Österreich hat den Bewilligungstatbestand der UVP-RL Anhang II  „Verwendung von naturnahen Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung“ nur abgewandelt und mit einer für die österr. Landschaftsstruktur zu hohen Schwelle übernommen: Gemäß Anhang 1 Zif 45 des UVP-G ist die „Umwandlung naturnaher Flächen für Zwecke der intensiven Landwirtschaftsnutzung“ (außerhalb von Schutzgebieten) erst ab einer Fläche von 70 ha  einer UVP im vereinfachten Verfahren zuzuführen. Im Vergleich dazu gilt für die Rodung eine Schwelle von 20 ha.

Beeinträchtigung anderer Grundwassernutzer und Erhöhung der Hochwassergefahr für andere Liegenschaftseigentümer, mangelnde Berücksichtigung des Klimawandels, fehlendes Energiekonzept

Die Maßnahmen zum Schutz des Glashallenkomplexes vor Hochwässer sowie die Verbreiterung bzw Begradigung der Safen gehen zu Lasten von flussabwärts gelegenen Liegenschaften da die Fließgeschwindigkeit durch die Maßnahmen insbesondere durch die großflächige Auffüllung und Verbauung von bisherigen Überschwemmungsflächen zunimmt.

Die geplante Grundwassernutzung durch die Anlage würde zu Lasten bereits bestehender BrunnenbesitzerInnen gehen, auch die landwirtschaftliche Nutzung durch Anbau von tiefwurzelnden Pflanzen würde wegen der zu erwartenden Senkung des Grundwasserspiegels (Verschlechterung der Kapillarwirkung) beeinträchtigt.

Die Konkurrenz um die Ressource Grundwasser spitzt sich auch angesichts des prognostizierten Klimawandels, sprich der Temperaturzunahme, veränderter Verdunstung und Niederschläge - einerseits Zunahme des Wasserbedarfs von Pflanzen und  andererseits dem Rückgang der Grundwasserneubildung zu. Die  Zunahme von Extremwetterereignissen lässt die Gefahr von schädlichen Auswirkungen von Hochwässern steigen (siehe Österreichischer Sachstandsbericht – Klimawandel 2014,  Band 2 Kapitel 2: Der Einfluss des Klimawandels auf die Hydrosphäre). Insofern stellt sich die Frage, ob dieses ressourcenintensive Projekt in dieser Region richtig dimensioniert ist.

Die Luft in den Glashallen wird künstlich mit CO2 aus den Tiefengrundwässern angereichert, der hohe Energieverbrauch für Beheizung wird nicht allein durch Geothermie gedeckt. Für die Beleuchtung der Pflanzen mit bis zu 10 Std täglich werden 5000 Lampen gebraucht mit einer elektrischen Leistung von insgesamt 3 Megawatt. Würde das Projekt in einem UVP-Verfahren abgehandelt, wäre vom Projektbetreiber zwingend ein Klima- und Energiekonzept

(Energiebedarf, aufgeschlüsselt nach Anlagen, Maschinen und Geräten sowie nach Energieträgern, verfügbare energetische Kennzahlen, Darstellung der Energieflüsse, Maßnahmen zur Energieeffizienz; Darstellung der vom Vorhaben ausgehenden klimarelevanten Treibhausgase (§ 3 Z 3 Emissionszertifikategesetz) und Maßnahmen zu deren Reduktion im Sinne des Klimaschutzes; Bestätigung eines befugten Ziviltechnikers oder technischen Büros, dass die im Klima- und Energiekonzept enthaltenen Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen) vorzulegen.

Unfaire und teilweise rechtswidrige Verfahrensführung durch die Wasserrechtsbehörde, keine Sanktionen gegen rechtswidrige Maßnahmen des Projektwerbers

Bei einem dermaßen konfliktträchtigen und umstrittenen Projekt wäre zumindest eine objektive, faire und korrekte Verhandlungsführung der Behörde angesagt. Wie anhand des Verfahrens zur geplanten Grundwassernutzung durch die Frutura-Tochtergesellschaft FZ Development GmbH zu zeigen ist, ist das Verhalten der Wasserrechtsbehörde (BH Hartberg-Fürstenfeld) nicht geeignet, das Vertrauen der Betroffenen und der UmweltschützerInnen zu gewinnen. Dazu exemplarisch:

·        Ausgeschrieben wurde die Verhandlung zur Grundwasserentnahme über  die Weihnachtsferien. Die Betroffenen konnten daher erst am 4. Jänner bemerken, dass für 19.1.2016 schon die Wasserrechtsverhandlung angesetzt war.

·        Ausgeschrieben wurden nur drei Brunnen, obwohl auch aus einem bestehenden Brunnen noch zusätzliches Wasser bezogen werden sollte.

·        Hätten die betroffenen Grundstücksbesitzer nicht sachverständig fundierte Einwendungen erhoben, wäre die Grundwasserentnahme von der WR-Behörde ohne Durchführung von Pumpversuchen bereits nach der ersten Verhandlung auf Dauer genehmigt worden. Entsprechende Pumpversuche wurden erst später beantragt.

·        So musste eine neuerliche Verhandlung ausgeschrieben werden.

·        Bei Ausschreibung der Verhandlungen wurde der Parteienkreis willkürlich auf GrundstückseigentümerInnen  in  einem Umkreis von 150 m zur geplanten Grundwassernutzung eingeschränkt.

·        Der Pumpversuchsbescheid ist unpräzise bzw widersprüchlich.

·        Trotz Einreichung von Beschwerden gegen die Genehmigung der Pumpversuche ließ  die FZ Development GmbH widerrechtlich alle drei neuen Brunnen schlagen und ließ an allen vier Brunnen Pumpversuche durchführen! Hervorzuheben ist, dass der Genehmigungsbescheid nicht rechtskräftig wurde, weil er vom Naturschutzbund und einem übergangenem Nachbar im Sinne der Aarhus-Konvention und des Präklusionsurteils des EuGH direkt bekämpft wurde.

Auch jene Grundstückseigentümer, die gegen die Zurückweisung ihrer Parteistellung vorgingen, hatten auch Beschwerde gegen den Pumpversuchs-Genehmigungsbescheid eingelegt. Die BH Fürstenfeld schritt  gegen die eigenmächtigen Pumpversuche nicht ein.

·        Auch gegen die widerrechtliche Wasserentnahme aus der Safen - zur Bewässerung der im heurigen Jahr gestarteten Bioproduktion-  ist die Wasserrechtsbehörde nicht effektiv vorgegangen.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Betroffenen der Wasserrechtsbehörde nicht mehr vertrauen und sämtliche Entscheidungen einer gerichtlichen Überprüfung zuführen wollen und auch der Stmk Naturschutzbund eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht eingereicht hat. Wie kommen aber die von einem Projekt negativ Betroffenen bzw die UmweltschützerInnen dazu, die mangelhafte Prüfung der Ansuchen durch die Behörde durch viel Zeit- und Geldaufwand zu kompensieren? Gerade bei einem umstrittenen Projekt, wo es auch um die Ressourcenkonkurrenz zwischen konventioneller Landwirtschaft und einer für Österreich in dieser Dimension neuartigen  industriellen Gemüseproduktion geht,  wäre die Behörde gefordert, sehr objektiv und umsichtig vorzugehen.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist oberste Wasserrechtsbehörde mit Weisungsbefugnis gegenüber dem Landeshauptmann und dieser gegenüber der Bezirkshauptmannschaft. In den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers fallen außerdem die Umweltverträglichkeitsprüfung, das Abfallwirtschaftsgesetz und Angelegenheiten des Klimaschutzes bzw Klimawandels.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche geplanten bzw schon realisierten Maßnahmen der FZ Development GesmbH bzw der Frutura Obst & Gemüse Kompetenzzentrum GmbH zur Verwirklichung der Gemüseproduktion in der Gemeinde Bad Blumau  hat die Wasserrechtsbehörde bisher genehmigt (wir ersuchen um Bekanntgabe des Datums, der Geschäftszahl und dem wesentlichen Inhalt des Bescheids, insbesondere auch zur Beantwortung der Fragen:

 

-       für welchen Zeitraum die Geothermie-Nutzung genehmigt wurde,

-       wie die Verträglichkeit dieser neuen Nutzung der Tiefengrundwässer mit der bestehenden Geothermienutzung durch die Geothermie Rogner und die Therme Rogner Bad Blumau nachgewiesen wurde,

-       wie viele Wasserbecken zur Sammlung der Niederschlagswässer in welcher Größe insgesamt wasserrechtlich genehmigt wurden?

 

2)    Gegen welche dieser Bescheide wurde ein Rechtsmittel erhoben?

 

3)    Welche dieser wasserrechtlichen Genehmigungsbescheide sind rechtskräftig geworden, über welche Rechtsmittel wurde noch nicht entschieden?

 

4)    Werden Sie sicherstellen, dass Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes durch die FZ Development GmbH von der WR-Behörde geahndet werden?

 

5)    Was werden Sie unternehmen um eine faire und gesetzeskonforme Vorgangsweise der Wasserrechtsbehörde erster Instanz bei Abwicklung der wasserrechtlichen Ansuchen der FZ Development GmbH sicherzustellen?

 

6)    Welche Auswirkungen wird der Klimawandel in dieser Region allgemein und insbesondere auf das Wasserdargebot und die Hochwassergefahr haben? Wie wird sich der Klimawandel auf die konventionelle Landwirtschaft in dieser Region auswirken?

 

7)

a)    Wie hoch ist der  Wasserbedarf der Gesamtanlage (1. und 2. Bauabschnitt) zu veranschlagen, in welchem Umfang wird er durch die Sammlung von Niederschlagswasser abgedeckt werden können?

b)    Welcher Bedarf ergibt sich daraus für die Grundwassernutzung durch die geplante Anlage?

c)    Wie hoch ist die Ergiebigkeit des Grundwasserkörpers, der hier für die Gemüseproduktion erschlossen werden soll, gemäß bisherigen Untersuchungen und wie wird sich die Ergiebigkeit über die gesamte Laufzeit der Anlage hinweg entwickeln?

 

8)     

a)    Was werden Sie unternehmen, um eine Darstellung aller Umwelt-auswirkungen der in der Gemeinde Bad Blumau geplanten industriellen Gemüseproduktion sowie eine integrative Beurteilung dieser Auswirkungen sicherzustellen?

 

b)     Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Zukunft, um die industrielle (erdelose, überdachte, nahezu ganzjährig beheizte, beleuchtete, CO2-emittierende und abfallproduzierende) Gemüseproduktion einer ausreichenden und gesamthaften Überprüfung in Bezug auf alle Umweltmedien insbesondere auch die Klima- und Energieaspekte unterziehen zu können? Welche Initiativen gibt es in dieser Hinsicht auf europäischer Ebene? Welche Initiativen werden Sie setzen?

 

c)    Haben Sie überprüft, ob neben dem UVP-G ein anderes in Ihrer Ressortzuständigkeit liegendes Umweltgesetz noch durch den Projektbetreiber bzw die Behörden zu beachten wäre? Was ist das Ergebnis Ihrer Überprüfung?

 

d)    Wurde insbesondere abgeklärt, ob die Lagerung sowie der Einsatz der Düngemittel weitere wasserrechtliche Genehmigungstatbestände erfüllen?

 

e)    Ist es für die wasserrechtliche Beurteilung von Relevanz, ob die Nährstoffversorgung im offenen oder im geschlossenen Verfahren erfolgt? In welcher Weise erfolgte hier aufgrund der bisher geführten Genehmigungsverfahren eine rechtlich relevante Festlegung?

 

f)     Mit welchem Substrat (organisch oder inert) wird in der Gemüseproduktion des zweiten Bauabschnitt gearbeitet werden, welche Mengen an Substrat werden jährlich anfallen, um welche Art von Abfall wird es sich hier handeln und welche Entsorgungsart ist daher angesagt (sollte das Projekt genehmigt werden)?

 

g)    Welche Menge und Art an Abfall (wie zB Gebinde) entstehen durch den Düngemitteleinsatz in der Produktion des zweiten Abschnitts?

 

h)    Wieviel CO2 kann jährlich von der konsentierten geothermischen Fördermenge abgeschieden werden? Wieviel dieser Menge wird von den Gemüsepflanzen aufgenommen werden und wieviel dieser Menge wird über Belüftung der Glashallen oder anders freigesetzt werden?

 



[1] Michaela C. Theurl, CO2-Bilanz der Tomatenproduktion: Analyse acht verschiedener Produktionssysteme in Österreich, Spanien und Italien (2008), S 13 f.

[2] A.a.O., S 11.

[3] A.a.O., S 61.