9426/J XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Überstellung von Häftlingen mit Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU

 

In dem Artikel „Innere Sicherheit: Ein Plan gegen junge, zornige Fremde“ der Tageszeitung „Die Presse“ vom 12. Mai wird über ein Maßnahmenbündel des Innen- und des Justizministeriums gegen die „Welle der Kriminalität, die derzeit durchs Land schwappt“, berichtet: „Die Erwartungen an das Maßnahmenbündel sind offenbar so groß, dass Justizminister Wolfgang Brandstetter damit beginnen will, Gefängnisse durch Abschiebungen zu leeren, um Platz für neue Häftlinge zu schaffen. Da sei „noch einiges möglich“. Derzeit sind 21 Prozent der Strafhäftlinge EU-Bürger. Diese könnten vergleichsweise einfach von der Justiz ihrer Heimatländer übernommen werden.“

 

In der Anfragebeantwortung 4545/AB wurde bezüglich der Anzahl der überstellten Strafhäftlinge für die Jahre 2013 und 2014 wie folgt berichtet: Im Jahr 2013 wurden 316 Ersuchen von Österreich um Übernahme der Strafvollstreckung an andere Mitgliedstaaten der EU übermittelt. In 96 Fällen erfolgte auch eine tatsächliche Überstellung. Im Jahr 2014 belief sich die Zahl der Ersuchen auf 320; tatsächliche  Überstellungen waren 80 zu verzeichnen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Warum ist bisher keine Übernahme dieser 21 Prozent „EU-Strafhäftlinge“ erfolgt, obwohl „diese vergleichsweise einfach von der Justiz ihrer Heimatländer übernommen werden können“?

2.    Welche monatlichen Kosten entstehen dem österreichischen Staat durch einen Strafhäftling mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates, der nicht überstellt wird?

3.    Wie viele Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung wurden von Österreich an andere Mitgliedstaaten im Jahr 2015 gestellt (aufgelistet nach Mitgliedstaaten)?

4.    In wie vielen Fällen erfolgte eine tatsächliche Überstellung?

5.    Was waren in den übrigen Fällen jeweils die Gründe, warum den Ersuchen nicht entsprochen wurde?


6.    Welche Kosten sind dem österreichischen Staat in den letzten 5 Jahren durch Strafhäftlinge mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates entstanden, die nicht überstellt wurden (absolut und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Herkunftsländern der Häftlinge)?