9427/J XXV. GP
Eingelangt am 01.06.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Überstellung von Häftlingen, welche nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sind
In dem Artikel „Innere Sicherheit: Ein Plan gegen junge, zornige Fremde“ der Tageszeitung „Die Presse“ vom 12. Mai wird über ein Maßnahmenbündel des Innen- und des Justizministeriums gegen die „Welle der Kriminalität, die derzeit durchs Land schwappt“, berichtet: „Die Erwartungen an das Maßnahmenbündel sind offenbar so groß, dass Justizminister Wolfgang Brandstetter damit beginnen will, Gefängnisse durch Abschiebungen zu leeren, um Platz für neue Häftlinge zu schaffen. Da sei „noch einiges möglich“. Derzeit sind 21 Prozent der Strafhäftlinge EU-Bürger. Diese könnten vergleichsweise einfach von der Justiz ihrer Heimatländer übernommen werden.“
Laut der Anfragebeantwortung 2993/AB waren im November 2014 3026 Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft inhaftiert. Österreich weist damit einen überdurchschnittlich hohen Anteil an ausländischen Inhaftierten auf, nachdem im europaweiten Schnitt nur jeder vierte Häftling aus dem Ausland stammt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wie viele Strafhäftlinge, welche nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sind, sind derzeit in Österreich inhaftiert (aufgegliedert nach jeweiliger Nationalität bzw. Staatenlosigkeit)?
2. Wie viele Strafhäftlinge mit ausländischer Staatsbürgerschaft, welche nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU sind, wurden in den letzten 5 Jahren zum Zwecke der Strafvollstreckung in ihre Heimatländer überstellt (aufgegliedert nach Heimatländern)?
3. Wie viele staatenlose Strafhäftlinge wurden in den letzten 5 Jahren zum Zwecke der Strafvollstreckung in andere Staaten überstellt (aufgegliedert nach Staaten)?
4. Warum ist im Rahmen des Maßnahmenbündels nicht auch geplant, Strafhäftlinge, die keine EU-Bürger sind, in ihre Heimatländer zu überstellen?
5. Welche Kosten entstehen dem österreichischen Staat jährlich im Durchschnitt durch einen Strafhäftling, der nicht Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU ist?