9436/J XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kinderbräute und Zwangsheirat

 

 

Medienberichten zufolge gibt es seit Anfang der großen Migrationsbewegungen nach Europa seit dem Jahr 2014 auch einen dramatischen Anstieg von Zwangsheiraten von minderjährigen Mädchen. So warnen die SOS-Kinderdörfer davor, dass besonders in Flüchtlingsunterkünften die Zahl der zwangsverheirateten Mädchen drastisch angestiegen sei. Grund für die Eheschließungen sollen meistens Armut oder die unsichere Fluchtsituation sein.

 

Weltweit spricht die Human Rights Watch von 40.000 Eheschließungen von minderjährigen Mädchen täglich und hat deshalb auch für den Jahresbericht 2016 den Hauptschwerpunkt auf diese Kinderbräute gelegt.

 

In Deutschland können zwar minderjährige Bräute nicht über Familiennachzug legal einreisen, allerdings können minderjährige Ehefrauen, welche als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland geflüchtet sind, versuchen ihre Ehe anerkennen zu lassen, um dann den Ehepartner über den Familiennachzug nach Deutschland zu holen.

 

Die Niederlande haben jüngst auf diese Entwicklungen reagiert und das Mindestalter für eine Heirat auf 18 Jahre festgelegt. Vorher war es möglich, dass minderjährige Bräute durch den Familiennachzug legal einreisen konnten und die, in ihrem Heimatland geschlossene Ehe in den Niederlanden anerkannt wurde. Auch in der Schweiz sind Ehen mit Minderjährigen bereits seit 2012 nicht mehr anerkannt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Werden, im Ausland geschlossene, Ehen mit Minderjährigen in Österreich anerkannt?


2.     Können minderjährige Ehefrauen von ihren Ehepartnern, über den Familiennachzug, nach Österreich geholt werden

 

3.     Wenn ja, wie viele Fälle des Nachzugs von minderjährigen Ehebräuten gab es in Österreich in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bisher?

 

4.     Beabsichtigt das BMI eine diesbezügliche Änderung der Gesetzeslage?

 

5.     Wenn ja, wie soll diese aussehen?

 

6.     Wie viele allein reisende minderjährige Mädchen wurden in Österreich im Zeitraum 01.01.2016 – 31.05.2016 bisher aufgegriffen?

 

7.     Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Mädchen?

 

8.     Wie viele davon gaben an, dass sie verheiratet wären?