9445/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Konsulententätigkeit einer ÖVP-Parteigängerin

 

 

Am 19. Mai 2016 lud die Monopolverwaltung die Branchenmedien zur Vorstellung des jüngsten Serviceangebotes. „Wie man auch anhand der jüngsten Fachgruppentage gesehen hat wird in der Branche sehr emotionell, aber mit wenig Zahlen und Fakten argumentiert“, führt Monopolchef Mag. Hannes Hofer aus. „Unser Ansatz ist es, Preise und Preisentwicklungen für alle transparent zu machen. Die MVG verfügt ja ohnehin über die Daten, da wir die Produktpreise der Großhändler per Kundmachung in der Wiener Zeitung veröffentlichen. Bislang wurden diese Daten aber nicht zentral gesammelt und schon gar nicht mit einander verknüpft. Das ist hiermit geschehen. Und für alle, die sich gefragt haben, was meine Vorgängerin DI Tina Reisenbichler als Konsulentin der Monopolverwaltung denn so macht: Das war ihr Projekt.“

DI Reisenbichler geht in die technischen Details: „Wir haben die Preise bis zurück zum Jahr 2012 oder seit der Vergabe des spezifischen EAN-Codes in unserem System. Diese werden mit dem Erstverkaufstag unter einem neuen Kleinverkaufspreis jeweils auch in diesem Tool aktualisiert.“

 

Wo, was, für wen?

Mit dem heutigen Tag ist das neue Tool online gegangen. Unter dem Menüpunkt „Services“ kann in der Auswahl neu auf „Zigarettenpreise“ geklickt werden – nach Eingabe des Markennamens darf aus sämtlichen Varianten einer Marke ausgesucht werden. Für diese ist dann nicht nur der aktuelle Preis ersichtlich; auch die Preisentwicklung mit allen Rauf- und Runtersprüngen kann nachvollzogen werden.

Für wen eignet sich diese Möglichkeit nun? Kaum ein Raucher wird auch nur um die Existenz der Monopol-Website wissen. Für Trafikanten, welche von Kunden auf Preissprünge einer bestimmten Marke angesprochen werden, bietet die Website aber eine schnelle Informationsquelle. Und natürlich stellt eine derartige Datenbank eine gute Basis für weitere Verknüpfungen relevanter Informationen dar.

 

Ein Ausblick

Die Monopolverwaltung verfügt über eine Vielzahl von Daten: Preise, Verkaufsmengen national sowie – aufgrund der Meldungen des Großhandels – bis hinunter zum einzelnen Geschäft. Diese Datenmenge soll nun mit der neuen Preisdatenbank vernetzt werden, um Marktanalysen, aber auch Aussagen zu Schmuggel, Einkaufsverhalten und regionalen Unterschieden machen zu können. Dieses Projekt soll bis zum Frühjahr 2017 abgeschlossen sein.

Die Entwicklung der Preisdatenbank sowie das Projekt Marktanalyse werden von der MVG aus dem laufenden Budget finanziert. Aufgrund des Interesses der Industrie an zeitnahen Detailinfos wird für die ausgegebenen Informationen ein Staffelmodell angedacht: Basisinfos sollen öffentlich und kostenlos verfügbar sein, je detaillierter eine Auswertung angefordert wird, desto teurer kommt sie den Besteller. Ein Ansatz, der im Bereich des Adressenmarketings seit langer Zeit funktioniert.

Eine weitere Funktion hätte die Marktanalyse allerdings auch: Hier könnte mit harten Fakten belegt werden, ob – wie gerne behauptet – eine Preiserhöhung zu Mengeneinbrüchen einer Marke geführt hat und deshalb rückgängig gemacht werden muss.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Seit wann übt DI Tina Reisenbichler diese „Konsulententätigkeit“ aus?

2.     Wurde diese „Konsulententätigkeit“ ausgeschrieben?

3.     Wenn ja, wann und mit welcher genauen Aufgabenstellung und mit welchem Vergütungs-/Entlohnungsschema?

4.     Hat den Konsulentenvertrag mit Frau DI Tina Reisenbichler die MVG abgeschlossen?

5.     Hat den Konsulentenvertrag mit Frau DI Tina Reisenbichler das BMF abgeschlossen?

6.     Findet die Vermarktung und entgeltliche Verwertung des Projekts Preisdatenbank und Marktanalyse im Rahmen der ordentlichen Aufgaben der MVG statt?

7.     Findet die Vermarktung und entgeltliche Verwertung des Projekts Preisdatenbank und Marktanalyse im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit der MVG statt?

8.     Verfügt die MVG für diese Tätigkeit über eine Gewerbeberechtigung und wenn für welches Gewerbe?