9447/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Mietpreisentwicklung

Aktuell liegt die österreichische Durchschnittsmiete bei 7,10 Euro pro Quadratmeter und Monat In den vergangenen fünf Jahren stiegen die Mieten für Hauptmietwohnungen in den einzelnen Segmenten unterschiedlich stark. Lag die Kostensteigerung zwischen 2011 und 2015 insgesamt bei 14,9 Prozent, stiegen die Wohnungsmieten inklusive Betriebskosten im privaten Mietsektor um 16,5 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria hervor, die am Montag präsentiert wurde. Deutlich geringer waren die Steigerungen bei Genossenschaftswohnungen und bei Gemeindewohnungen mit 12,9 bzw. 12,7 Prozent im selben Vergleichszeitraum.

Durchschnittsmiete bei 7,10 Euro. Im Jahr 2015 lag die durchschnittliche monatliche Miete inklusive Betriebskosten in Österreich bei 7,10 Euro. Für in den letzten beiden Jahren neu vermietete, private Hauptmietwohnungen zahlen die Haushalte im österreichweiten Durchschnitt allerdings 9,7 Euro pro Quadratmeter im Monat. Im Gesamtdurchschnitt (inkl. Eigentum) wenden die Privathaushalte in Österreich 16 Prozent ihres Haushaltseinkommens für das Wohnen auf; 27 Prozent der Wohnkosten entfallen auf Ausgaben für Energie. Wohndauer bedeutend für Miethöhe Die Höhe der bezahlten Wohnungsmieten hängt nicht nur vom Mietsegment ab, sie weist auch deutliche Unterschiede nach der Wohndauer auf.

Bei Neuverträgen (bis unter zwei Jahren bisheriger Mietdauer) werden im Durchschnitt 8,7 Euro pro Quadratmeter bezahlt. Haushalte, die langfristige Mietverträge mit mehr als 30-jähriger Vertragsdauer haben, wenden im Durchschnitt 4,9 Euro inklusive Betriebskosten auf. Die Unterschiede zwischen Neu- und Altverträgen bestehen in allen Teilsegmenten des Mietwohnungsmarktes, jedoch zeigen die Mietpreise für private Mietwohnungen deutlich größere Unterschiede nach der bisherigen Wohndauer als jene für Genossenschafts- und Gemeindewohnungen. Im privaten Mietsektor liegen die Mietkosten inklusive Betriebskosten bei Neuvermietungen österreichweit bei 9,7 Euro.

Insgesamt geben österreichische Privathaushalte monatlich 460 Euro (Median) und damit die bereits erwähnten 16 Prozent ihres Haushaltseinkommens für das Wohnen aus. Der Wohnkostenanteil ist für Haushalte in Mietwohnungen etwa doppelt so hoch (25 Prozent) wie für Haushalte in Haus- oder Wohnungseigentum (12 Prozent). Armutsgefährdete Haushalte müssen mehr als ein Drittel (36 Prozent) ihres Einkommens für Wohnen aufwenden, Haushalte mit hohem Einkommen nur rund acht Prozent. 27 Prozent der Wohnkosten für Energie Die Kosten für Energie im Haushalt (Strom, Warmwasser, Heizung etc.) betragen für österreichische Privathaushalte im Durchschnitt monatlich 122 Euro (Median).

Das sind rund 27 Prozent der gesamten Wohnkosten bzw. etwa vier Prozent des Haushaltseinkommens. Armutsgefährdete Haushalte geben 100 Euro monatlich für Energie aus (Median); mit rund neun Prozent ist der Anteil am Haushaltseinkommen etwa doppelt so hoch. Die Energiekosten von Haushalten mit hohem Einkommen betragen im Median 152 Euro; der Anteil am Haushaltseinkommen ist jedoch mit etwa zwei Prozent nur halb so groß wie der Gesamtdurchschnitt. (red, 30.5.2016)

http://derstandard.at/2000037871810/Mieten-im-privaten-Segment-steigen-ueberdurchschnittlich

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

 

1.      Welche Maßnahmen unternehmen Sie als Konsumentenschutzminister, um die Preisentwicklung bei den Wohnkosten insgesamt zu dämpfen?

2.      Welche Maßnahmen unternehmen Sie in diesem Zusammenhang bei den Mieten?

3.      Welche Maßnahmen unternehmen Sie in diesem Zusammenhang bei den Betriebskosten?

4.      Welche Maßnahmen unternehmen Sie in diesem Zusammenhang bei den Steuern und Abgaben bei Mieten&Betriebskosten?

5.      Wie viele Verhandlungsrunden gab es zu diesen Themenkreisen  bereits mit dem Justizministerium?

6.      Wie viele Verhandlungsrunden gab es zu diesen Themenkreisen bereits mit dem Wirtschaftsministerium?