9448/J XXV. GP

Eingelangt am 08.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen durch die Vernichtung der „Griss-Protokolle“

 

 

In der Anfragebeantwortung vom 11. Mai 2016 (8249/AB) durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage des Abgeordneten Erwin Angerer bzgl. Vernichtung der Gesprächsprotokolle des „Griss-Berichtes“ (8604/J) ist zum Thema Standards für wissenschaftliche Arbeiten wie folgt zu lesen:

 

 

Das BMF argumentierte seinerseits hinsichtlich der Vernichtung der Gesprächsprotokolle entsprechend des Beschlusses der Bundesregierung vom 25. März 2014, wonach die Untersuchungskommission „unabhängig und völlig frei von politischen Einflüssen“ (8245/AB) agieren hätte können und somit auch keine Einwirkung des BMF auf etwaige Akten- bzw. Dokumentenaufbewahrung erfolgte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch war die Entlohnung, die Frau Dr. Griss für ihre Tätigkeit als Leiterin der Untersuchungskommission erhielt?

2.     Wurden für die Berichterstellung irgendwelche Rahmenbedingungen festgelegt?

3.     Wenn ja, welche?

4.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Warum wurde seitens des BMF nicht sichergestellt, dass sich die Unter-suchungskommission an herkömmliche – wie aus der Anfragebeantwortung des BMWFW hervorgeht – österreichische und europäische Forschungsstandards hält?

6.     Ist in diesem Zusammenhang von einer Nachlässigkeit bei der Beauftragung der Griss-Kommission bzw. bei der Ausgestaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen auszugehen?

7.     Wenn ja, inwiefern?

8.     Wenn nein, warum nicht?

9.     Würden Sie in Zukunft bei einer ähnlichen Beauftragung auf die Aufbewahrung von Daten, die zur Überprüfung durch Dritte dienen („Primärdaten“), bestehen bzw. zumindest auf diese hinweisen?

10.  Wenn ja, inwiefern?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Sind die Erkenntnisse des Griss-Berichts Ihrer Meinung nach, trotz fehlender Nachweise, nachvollziehbar?

13.  Wenn ja, inwiefern?

14.  Wenn nein, warum nicht?

15.  Wie kann die Richtigkeit der Angaben des Griss-Berichts trotz fehlender Daten und Dokumente („Protokolle“) überprüft werden?

16.  Übernimmt das BMF die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben des Griss-Berichts?

17.  Wenn ja, inwiefern?

18.  Wenn nein, warum nicht?

19.  Gab es seitens des BMF jemals den Versuch, die Richtigkeit der Angaben des Griss-Berichts zu überprüfen?

20.  Wenn ja, inwiefern?

21.  Wenn nein, warum nicht?

22.  Empfehlen Sie Ihrerseits grundsätzlich, Dokumente oder sonstige Daten, die als Primärquellen für Berichte, die als eine wichtige Grundlage zur Aufklärung von staatsrelevanten Geschehnissen dienen sollen, zu vernichten?

23.  Wenn ja, warum?

24.  Wenn nein, inwiefern?

25.  Würden Sie sämtliche Erkenntnisse der Griss-Kommission, auch jene, für die es keine Belege mehr gibt („vernichtete Protokolle“), als nachvollziehbar bezeichnen und somit als 100% glaubwürdig einstufen?

26.  Wenn nein, inwiefern?

27.  Werden Sie angesichts der Unvollständigkeit und mangelhaften Überprüfbarkeit – somit möglicherweise auch Unkorrektheit - des „Griss-Berichts“ Rückforderungen bezüglich bereits geleisteter Zahlungen an Frau Dr. Griss stellen?

28.  Wenn ja, in welchem Ausmaß?

29.  Wenn nein, warum nicht?