9477/J XXV. GP

Eingelangt am 10.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Schockbilder auf Tabakwaren

Eines der geplanten Schockbilder soll einen mittlerweile verstorbenen Niederösterreicher zeigen. Nun wird der Ausgang der Unterlassungsklage abgewartet.

In Umsetzung der neuen EU-Tabakrichtlinie sollen Raucher mit "Schockfotos" auf Zigarettenpackungen vom Nikotinkonsum abgebracht werden. Eines von der EU-Kommission vorgegebenen Bilder soll einen im Februar 2015 verstorbenen niederösterreichischen Unternehmer zeigen, der überdies Nichtraucher war. Die Witwe des Mannes plant nun gerichtliche Schritte gegen die Verbreitung des Die Frau ist sich "tausendprozentig sicher", dass es sich bei dem Abgebildeten, der an Schläuchen in einem Spitalsbett liegt, um ihren Mann handelt, der 2014 im Wiener AKH wegen eines Gehirntumors behandelt wurde. Das erklärte die Niederösterreicherin in einem Interview mit der "Zeit im Bild 2" (Mittwoch-Ausgabe). Es sei ein Schock gewesen, als sie das Bild eines Tages im Großformat im Fernsehen sah. Mit einer Unterlassungsklage will sie nun gegen die weitere Verbreitung des Fotos vorgehen. Die Wiener Anwaltskanzlei, die ihre Interessen vertritt, war am Donnerstag auf APA-Anfrage vorerst zu keiner Stellungnahme bereit.

Mann auf Bild sei Schauspieler

Ein Sprecher der EU-Kommission versicherte der ZiB 2, der Abgebildete wäre ein Schauspieler, der sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt hätte. Dass das Foto die Angehörigen des niederösterreichischen Unternehmens aufwühle, tue ihm leid, sagte der Sprecher: "Unglücklicherweise schauen sich manche Menschen ähnlich. Das kann man leider nicht verhindern."

Aus Datenschutzgründen will die Kommission die Identität des Schauspielers nicht bekanntgeben. Das Wiener AKH schloss wiederum gegenüber der ZiB 2 aus, dass das Foto im AKH aufgenommen wurde. Die abgebildete Ausrüstung wie Defibrillator, Beatmungsschläuche und Wäsche würden "mit Sicherheit nicht verwendet", hieß es in einer Stellungnahme.

Neben der Witwe versicherten allerdings auch der Schwager des Verstorbenen und der Bürgermeister der betreffenden Gemeinde, das Foto zeige den Unternehmer. In der Gemeinde kursiert laut ZiB 2 sogar eine Unterschriftenliste, die das bestätigen soll. Falls der Abgebildete tatsächlich der Unternehmer ist, könnte das - sollten die angekündigten gerichtlichen Schritte umgesetzt werden - gravierende Folgen haben. "Jeder, der das Bild verbreitet, hängt dann mit drinnen", meinte die auf Persönlichkeitsschutzrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwältin Maria Windhager. Auch nach dem Ableben des Betroffenen müssten der postmortale Persönlichkeitsschutz und die berechtigten Interessen der Hinterbliebenen gewahrt werden. "Schockfotos", die deren Erinnerung an den geliebten Angehörigen trüben, würden dem in jedem Fall entgegen stehen, gab Windhager zu bedenken.

Unterlassungsklage mit großen Folgen

Das hätte zur Folge, dass sich eine Unterlassungsklage nicht nur gegen die mediale Verbreitung der Bilder, sondern auch gegen den Zigarettenhersteller und Trafikanten richten könnten, die die Packungen mit den gegenständlichen Fotos verkaufen, betonte der ebenfalls auf Medien- und Persönlichkeitsschutz spezialisierte Wiener Anwalt Michael Rami. Der Bildnisschutz werde von der Judikatur "sehr großzügig" ausgelegt, nicht nur direkte Angehörige eines Verstorbenen, sondern auch ihm zu Lebzeiten nahe stehende Personen könnten sich darauf berufen. Sollte das gegenständliche Foto den Unternehmer zeigen, stufte Rami die Erfolgsaussichten einer Klage als "sehr gut" ein.

"Wir erwarten eine Entscheidung darüber in den nächsten Tagen oder Wochen", sagte Anwalt Dieter Böhmdorfer, ehemaliger Justizminister, am Donnerstag der APA. "Außerdem werden wir alles unternehmen, damit dieser Gerichtsakt dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird", betonte Böhmdorfer. Ziel sei es, eine weitere Verbreitung des Bildes zu stoppen.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5001814/Unterlassungsklage-gegen-Schockfotos-auf-Zigarettenpackungen

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

  1. Seit wann ist Ihrem Ministerium diese Causa bekannt?
  2. Welche Abteilung hat sich mit diesem begründeten Einwand befasst?
  3. Wurde mit der Einschreiterin bzw. ihrer rechtsfreundlichen Vertretung von Seiten des BMG Kontakt aufgenommen?
  4. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Wurde mit der EU-Kommission entsprechend Kontakt aufgenommen?
  6. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  7. Welchen Stand hat die Causa aktuell?