9483/J XXV. GP
Eingelangt am 15.06.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend bedingte Entlassungen und betreutes
Wohnen
In der Anfragebeantwortung 8018/AB zur Anfrage (8212/J) der Abgeordneten Dr. Ni-kolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend bedingte Entlassungen und betreutes Wohnen wurde unter "Zu 5:" die Frage nach den Gesamtausgaben für Leistungen im Zusammenhang mit § 179a StVG wie folgt beantwortet:
Die Gesamtausgaben für alle weisungsgemäßen Leistungen in Zusammenhang mit § 179a StVG belaufen sich in den genannten Jahren auf:
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
€ 9.699.446,09 |
€ 12.891.253,88 |
€ 16.157.360,46 |
€ 18.585.139,78 |
Unter "Zu 1:" wurde die Frage nach den Gesamtanzahl an bedingten Entlassungen folgendermaßen beantwortet:
Bedingte Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug gem. § 21 Abs. 1 und Abs. 2 StGB in den Jahren 2012 bis 2015:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
§ 21 Abs. 1 StGB |
74 |
85 |
94 |
71 |
§ 21 Abs. 2 StGB |
46 |
51 |
65 |
51 |
Unter "Zu 2 und 3:" wurde festgehalten, dass die Vermittlungsquote der bedingt Entlassenen in betreutes Wohnen bei etwa 70 - 80% liege, für 2015 wurde eine Quote von "nahezu 90%" angegeben.
Unter "Zu 8 und 9:" wurde festgehalten, dass im Jahr 2015 und 60% der Entlassungen im Zusammenhang mit einer Weisung in eine betreute Wohnform einer Institution, mit der eine § 179a StVG-Vereinbarung besteht, erfolgten.
Somit steht dem jährlichen Anstieg der Kosten iHv 2.4 - 3.2 Mio € eine durchschnittlich gleichbleibende Anzahl an Entlassenen gegenüber, von denen zwischen 70% und 90% in betreutes Wohnen vermittelt werden. Diese Vermittlungen erfolgten 2015 zu 60% an Vereinbarungspartner gemäß § 179a StVG.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Woraus ergibt sich der regelmäßige Anstieg der Ausgaben für weisungsgemäße Leistungen im Zusammenhang mit § 179a StVG um jährlich zwischen 2.4 und 3.2 Mio €?
2. Wie viele Entlassungen erfolgten in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Einrichtungen, mit denen Rahmenvereinbarungen nach § 179a StVG bestehen?
3. Wieviele Entlassungen erfolgten in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Einrichtungen, mit denen keine Rahmenvereinbarungen nach § 179a StVG bestehen?