9490/J XXV. GP

Eingelangt am 15.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Integrationsmaßnahmen

 

Im November 2015 stellte Integrationsminister Sebastian Kurz seinen 50-Punkte-Plan für eine bessere Integration Asylberechtigter und subsidiär Schutzberechtigter in Österreich vor.

In der Präambel liest man wie folgt:

"(...) Ziel der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit. Es geht um die Möglichkeiten und die Bereitschaft der Flüchtlinge, sich aktiv um das eigene Fortkommen zu bemühen und sich in der Gesellschaft einzubringen. Die nicht alimentierte Existenz und das aktive Einbringen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge muss das übergeordnete Bestreben der Asylberechtigten, der subsidiär Schutzberechtigten und der aufnehmenden Bevölkerung sein. Diese Integrationsleistung stellt eine legitime Erwartungshaltung dar und ist vom Staat auch einzufordern. Der Staat wiederum, schafft die Rahmenbedingungen, die eine solche Leistungserbringung möglich machen. Und dafür ist eines notwendig: ein klarer und umfassender Plan."

Integrationsmaßnahmen müssen notwendigerweise sowohl vom Bund als auch von den Ländern mitgetragen werden; innerhalb der Bundesregierung bedarf es der Absprache zwischen den einzelnen Ministerien, um eine die erforderliche Einheitlichkeit und Zielsicherheit der eingesetzten Mittel zu garantieren.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten integrationspolitischen Maßnahmen werden in Ihrem Wirkungsbereich getroffen?

2.    Beruhen diese integrationspolitischen Maßnahmen auf dem 50-Punkte-Plan des BMEIA?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, auf welcher Basis wurde die Entscheidung, die jeweilige integrationspolitische Maßnahme durchzuführen, getroffen?

3.    Mit welchen Ministerien kommt es bezüglich geplanter integrationspolitischer Maßnahmen zu einer Absprache?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn nein, wie wird ansonsten für Einheitlichkeit bei der Durchführung dieser Maßnahmen gesorgt?

4.    Kommt es bei der Planung integrationspolitischer Maßnahmen zu einer Absprache mit den Bundesländern?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn nein, wie wird ansonsten für Einheitlichkeit bei der Durchführung dieser Maßnahmen gesorgt?

5.    Wie werden die in Ihrem Wirkungsbereich durchgeführten integrationspolitischen Maßnahmen finanziert?

6.    In welcher Höhe sind im Jahr 2014 aufgrund der in Ihrem Wirkungsbereich durchgeführten integrationspolitischen Maßnahmen Kosten entstanden?

7.    In welcher Höhe sind im Jahr 2015 aufgrund der in Ihrem Wirkungsbereich durchgeführten integrationspolitischen Maßnahmen Kosten entstanden?

8.    In welcher Höhe sind im Jahr 2016 bisher aufgrund der in Ihrem Wirkungsbereich durchgeführten integrationspolitischen Maßnahmen Kosten entstanden?