9504/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend totales Rauchverbot im öffentlichen Raum

 

Dem Gesundheitsministerium geht ein totales Rauchverbot in der Gastronomie nicht weit genug. Ein neues Tabakgesetz, das im Herbst präsentiert werden soll, sieht vor, die Tabakproduktrichtlinie neu zu definieren. Langfristig soll das Rauchverbot auch auf den öffentlichen Raum ausgeweitet und Rauchen unter 18 Jahren verboten werden.

Das EU-Parlament hatte im Februar eine neue Tabakproduktrichtlinie verabschiedet. Die Neuregelungen sollen vor allem Kinder und Jugendliche vor dem Konsum von Tabakerzeugnissen schützen. Fix ist: Bis Herbst muss Österreich definiert haben, wie die Richtlinie bei uns umgesetzt wird.

 

Längerfristig hat das Gesundheitsministerium weitere Pläne: In der Erweiterung des Tabakgesetzes soll nicht nur das absolute Rauchverbot in Lokalen stehen, sondern es wird auch überlegt, das Tabakgesetz auf den öffentlichen Freiraum auszuweiten.

 

"Klar ist: Rauchverbote in geschlossenen Räumen haben absoluten Vorrang, weil hier mehr Schaden entsteht", definiert Lisa Fuchs, Pressesprecherin des Gesundheitsministers, die Ziele. Längerfristig sei eine Ausweitung auf freie Zonen aber denkbar, bestätigt Fuchs einen entsprechenden Bericht der "Presse".

 

Die Zeitung zitiert Franz Pietsch, Leiter der Abteilung II/1 (Rechts- und Fachangelegenheiten Tabak): "Angedacht seien demnach Verbote etwa auf Kinderspielplätzen, Freibädern oder das Buswartehäuschen, "also überall dort, wo Ansammlungen stattfinden".

 

Weiters soll die Altersgrenze für Rauchen in Österreich auf 18 Jahre erhöht werden. Österreich gilt aktuell als Schlusslicht bei Anti-Raucherrichtlinien, hier müsse sich laut Pietsch etwas ändern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

1.    Haben Sie Herrn Dr. Pietsch beauftragt, ein Rauchverbot im öffentlichen Raum legistisch umzusetzen?

2.    Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Auftrag?

3.    Wie soll dieser öffentliche Raum konkret festgelegt werden?

4.    Haben Sie Herrn Dr. Pietsch beauftragt, das Rauchverbot auf das 18. Lebensjahr anzuheben?

5.    Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Auftrag?

6.    Wird dieses absolute Rauchverbot im öffentlichen Raum insbesondere auch für E-Zigaretten gelten?

7.    Wird die Anhebung des Rauchverbots auf das 18.Lebensjahr insbesondere auch für E-Zigaretten gelten?