9505/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tätigkeiten von Asylwerbern

 

Seit Jahren wird in Österreich über den Arbeitsmarktzugang von Asylwerbern gestritten. Ein kontroverses Thema vor allem in Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit, Wirtschaftskrise und Massenzuwanderung. In Deutschland beispielsweise dürfen Asylwerber nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sich für einen Job kein Deutscher und kein EU-Bürger findet. In Österreich sind Asylwerber – im Gegensatz zu Asylberechtigten – nicht zum Arbeitsmarkt zugelassen. Das heißt aber nicht, dass Asylwerber nach der geltenden Rechtslage überhaupt keine Tätigkeiten ausüben dürfen.

Asylwerber können – mit ihrem Einverständnis - gemäß § 7 des Grund-versorgungsgesetzes für Hilfstätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen, und für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinde herangezogen werden. Ein Dienstverhältnis wird dadurch nicht begründet, der Asylwerber erhält allerdings einen maximalen Anerkennungsbeitrag von 110 Euro pro Monat.

Die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit durch Asylwerber richtet sich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Voraussetzung ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung im Rahmen eines Kontingents. Die (saisonal beschränkte) Beschäftigung bezieht sich derzeit auf die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und Tourismus. Das AMS hat die Verpflichtung, die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bekanntzugeben.

Unter 25jährige Asylwerber haben die Möglichkeit, eine Lehre zu absolvieren, wenn es sich um einen Mangelberuf handelt und eine Beschäftigungsbewilligung seitens des AMS erteilt wird.

Asylwerber können weiters – nach den ersten drei Monaten nach Einbringung des Asylantrages – eine selbständige Tätigkeit ausüben. Dies gilt insbesondere für (freie) Berufe, bei denen kein Befähigungsnachweis notwendig ist. Beginn und Ende dieser Tätigkeit sind dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mitzuteilen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie viele Asylwerber sind derzeit in Grundversorgung? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

2.         Wie viele Asylwerber verrichteten 2015 Hilfstätigkeiten im Quartier gemäß
§ 7/3 Z 1 Grundversorgungsgesetz? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

3.         Wie viele Asylwerber verrichten derzeit Hilfstätigkeiten im Quartier gemäß
§ 7/3 Z 1 Grundversorgungsgesetz? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

4.         Wie viele Asylwerber verrichteten 2015 gemeinnützige Tätigkeiten gemäß
§ 7/3 Z 2 Grundversorgungsgesetz? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

5.         Wie viele Asylwerber verrichten derzeit gemeinnützige Tätigkeiten gemäß
§ 7/3 Z 2 Grundversorgungsgesetz? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

6.         Welche gemeinnützigen Tätigkeiten verrichten die Asylwerber im speziellen? (Aufsplitterung nach Tätigkeitsart und Bundesländern)

 

7.         Wie erfolgt die Vermittlung der Asylwerber zum jeweiligen Tätigkeitsort? (Genauer Verfahrensablauf)

 

8.         Wie lautet das Verhältnis zwischen arbeitsinteressierten Asylwerbern und angebotenen gemeinnützigen Tätigkeiten, und gibt es hier Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern?

 

9.         Gibt es zentrale bzw. regionale Datenbanken, in denen Asylwerbern gemeinnützige Tätigkeiten angeboten werden? Wenn nein, warum nicht?

 

10.      Welche Maßnahmen sind seitens Ihres Ministeriums geplant, die Quote an gemeinnützig tätigen Asylwerbern zu erhöhen?

 

11.      Wieviele Asylwerber waren 2015 aufgrund der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unselbständig tätig?  (Aufsplitterung nach Bundesländern und nach den einzelnen Kontingenten)

 

12.      Wie viele Asylwerber sind derzeit aufgrund der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unselbständig tätig? (Aufsplitterung nach Bundesländern und nach den einzelnen Kontingenten)

 

13.      Wie viele Asylwerber verrichteten 2015 eine Lehre? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

14.      In welchen Lehrberufen wurden die Asylwerber ausgebildet? (Aufsplitterung nach Lehrberufen und Bundesländern)

 

15.      Wie viele Asylwerber verrichten derzeit eine Lehre? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

16.      In welchen Lehrberufen werden derzeit die Asylwerber ausgebildet? (Aufsplitterung nach Lehrberufen und Bundesländern)

 

17.      Wie viele Asylwerber verrichteten 2015 selbständige Tätigkeiten? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

18.      Wie viele Asylwerber verrichten derzeit selbständige Tätigkeiten? (Aufsplitterung nach Bundesländern)

 

19.      Um welche selbständigen Tätigkeiten handelt es sich dabei? (Aufsplitterung nach Tätigkeiten und nach Bundesländern)