9514/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Durchführung und Auswirkung der bis 2019 geplanten Einsparungen des nicht-richterlichen Personals

 

Bei der Bundesversammlung der Bundesvertretung Justiz in der GÖD am 13. April 2016 haben Sie in einer Rede hervorgehoben, dass weitere Einsparungsvorhaben des Herrn Finanzministers seitens der Justiz nicht mehr mitgetragen werden können.

 

Nunmehr wurde jedoch bekannt, dass alleine im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz bis Ende 2017 gesamt 44 Planstellen des nicht-richterlichen Personals sowie bis Ende 2019 zusätzlich weitere 70 Planstellen des nicht-richterlichen Personals eingespart werden müssen.

 

Am 26. April hat die Tageszeitung „Die Presse“ in dem Artikel „Sicherheitsbudget: Richter fühlen sich übergangen“ über die Unzufriedenheit der Standesvertreter der Justiz mit dem angekündigten Sicherheitspaket berichtet, nachdem die Personalsituation bereits jetzt angespannt sei:

 

Die Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte begrüßen das von der Regierung angekündigte Sicherheitspaket zur Abfederung der Mehrbelastungen durch die Flüchtlingskrise. Aber sie sehen nicht ein, dass nur Polizei, Justizwache und Bundesheer mehr Mittel bekommen sollen - sondern fordern eine personelle Aufstockung der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

 

"Die Sicherheit Österreichs hängt nicht allein an der Exekutive", stellen Christian Haider (Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD), der Präsident der Staatsanwälte-Vereinigung Gerhard Jarosch und Richtervereinigungs-Präsident Werner Zinkl in einem Brief an Bundeskanzler, Vizekanzler und die anderen Regierungsmitglieder fest. Es sei "gänzlich unverständlich", dass nicht auch der Justizbereich vom Sicherheitspaket profitiert.

 

Der Polizei wird es bis 2020 mehr als eine Milliarde Euro und zusätzliche Personalaufstockungen bringen, dem Bundesheer bis 2020 1,3 Mrd. Euro. Die Justiz müsse hingegen bis 2019 mehr als 220 Posten (vorwiegend im Kanzleibereich) einsparen. Dabei wären mehr Kanzleikräfte, mehr Richter und mehr Staatsanwälte dringend nötig, betonte Zinkl gegenüber der APA.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen Ihrer am 13. April 2016 bei der Bundesversammlung der BV Justiz getätigten Aussage, dass weitere Einsparungen nicht mehr mitgetragen werden können und der Tatsache, dass nun doch Personaleinsparungen erfolgen werden?

2.    Ist die Aussage der Vertreter der Richtervereinigung und der Vereinigung der Staatsanwälte richtig, dass insgesamt bis Ende 2019 mehr als 220 Planstellen (vorwiegend im Kanzleibereich) eingespart werden müssen?

3.    Wenn ja: Warum ist beabsichtigt mehr als die Hälfte dieser Planstellen im Sprengel des OLG Linz einzusparen?

4.    Werden bis zum Jahr 2019 auch in den OLG-Sprengeln Wien, Graz und Innsbruck Reduktionen des nicht-richterlichen Personals vorgenommen?

5.    Wenn ja: Wie verteilen sich diese Einsparungen auf die einzelnen OLG-Sprengel?

6.    Wie viel Personal im nicht-richterlichen Bereich soll bis 2019 insgesamt (Zentraleinheit und Justizbehörden in den Ländern) eingespart werden?

7.    Welche Summe an Personalkosten soll dadurch jährlich eingespart werden?

8.    Mit wie vielen Pensionsabgängen im nicht-richterlichen Bereich ist bis 2019 zu rechnen?

9.    Werden die Personaleinsparungen durch die Nicht-Nachbesetzung der durch Pensionierungen frei gewordenen Stellen erfolgen oder durch eine aktive Reduktion des Personalstands?

10. Gibt es Prognosen hinsichtlich der Auswirkungen der Reduktion des nicht-richterlichen Personals auf den Gerichtsbetrieb, die auch berücksichtigen, dass alleine am OLG Linz bis 2019 über 100 Posten „wegfallen“ werden?

11. Planen Sie Leistungen, die derzeit durch die Gerichte erbracht werden, künftig auszulagern (zB. Beglaubigungen, künftig ausschließlich durch Notare durchführen zu lassen)?

12. Wenn ja: Welche?

13. Wie gewährleisten Sie – unter der Berücksichtigung, dass künftig ein reduziertes Personal eine vergleichsweise höhere Arbeitslast erledigen muss – dass es durch die geplanten Personaleinsparungen zu keinem Qualitätsverlust der erbrachten Leistungen kommt?