9557/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend 380 kV - Leitung im Bundesland Salzburg 2

"salzburg.orf.at" berichtete am 15.6.2016:

"380 kV: Gemeinden kämpfen weiter für Erdkabel

Die Gemeinden Koppl und Eugendorf (Flachgau) kämpfen weiter gegen die geplante 380.000 Volt-Freileitung. Sie fordern für eine Teilstrecke von elf Kilometern ein Erdkabel. Die Bürgermeister legen dazu ein neues Gutachten vor.

Die Gegner der so genannten „Stromautobahn“ legen neben dem neuen Gutachten auch Foto-Montagen vor. Diese sollen zeigen, wie sich die riesigen Masten im Nockstein-Gebiet von Koppl auf das Landschaftsbild auswirken. Die Gemeinden Eugendorf und Koppl verlangen weiterhin, dass die Stromleitungen als Kabel zum Teil in die Erde verlegt werden.

„Viele Vorteile bei Erdkabel“

Die beiden Bürgermeister haben bei deutschen Experten ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Das wurde nun am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Techniker und Planer schreiben, dass ein Erdkabel keinen Aufwand in der Wartung verursache. Und solche Kabel halten mindestens 40 Jahre, sagt Gutachter Ernst Gockenbach.

Die Verbund-Tochter Austrian Power Grid (APG) hat sich dagegen schon vor Monaten im Behördenverfahren beim Land Salzburg - in erster Instanz - durchgesetzt. Sie argumentiert, ein Erdkabel sei in Salzburg nicht Stand der Technik. „Kabel in vielen Teilen Europas in Verwendung“

Das neue Gutachten hält dem entgegen, dass Erdkabel in verschiedenen Staaten Europas, wie beispielsweise in Deutschland oder Dänemark, vielfach und mit großem Erfolg verwendet werden. Bürgermeister Rupert Reischl aus Koppl (ÖVP) betont, dass ein Erdkabel sehr wohl dem Stand der modernen Technik entspreche. Die Gegner der Freileitung haben deshalb Einspruch gegen die Entscheidung der Landesbehörden eingelegt.

Verwaltungsgericht prüft Erstentscheidung

Das Bundesverwaltungsgericht prüft nun in zweiter Instanz dieses Verfahren der Leitungsgenehmigung. In rund zwei Jahren soll dann feststehen, ob es neu aufgerollt werden muss oder nicht. Umweltreferent und LHstv. Astrid Rösser (Grüne) sagt, das Gutachten aus Deutschland sei in der ersten Instanz noch nicht vorhanden gewesen: „Das könnte möglicherweise beim Stand der Technik eine neue Abwägung der Interessen ermöglichen. Darin sehe ich eine Chance, dass das Thema doch noch in das Verfahren einfließen kann. “

Erdkabel sind drei bis fünf Mal so teuer wie Freileitungen. Deshalb wären auch nur Teilstrecken in sensiblen Zonen möglich, sagen auch die Befürworter dieser Technologie.

Reaktion der Verbund-Tochterfirma

In einer ersten Reaktion auf das neue Gutachten heißt es dazu aus dem Unternehmen des Stromkonzerns: „Die schwerwiegenden Bedenken der APG gegen eine Verkabelung (auch Teilverkabelung) hinsichtlich des netzbetrieblichen Risikos vermag auch das neue Gutachten nicht zu entkräften ..."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft folgende

Anfrage

1.    Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen hinsichtlich dieser 380 kV- Leitung und was hat sich seit Ihrer Anfragebeantwortung 7022/AB (XXV GP) geändert?

2.    Sind mittlerweile Enteignungen von Grundbesitzern hinsichtlich dieser 380 kV- Leitung geplant, bzw. im Gespräch?

3.    Wenn ja, welche Grundeigentümer sind davon betroffen?

4.    Wenn ja, wie werden diese Enteignungen begründet?