9572/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Gerhard Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Zuwanderung

Österreich ist als Mitglied der Europäischen Union Nettozahler und leistet wiederholt Beiträge deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen ist. Die Stimmung der Bevölkerung gegenüber der heimischen, als auch der EU-Politik, ist als nicht zufriedenstellend zu bezeichnen.

In der Flüchtlingskrise hat Österreich mehr denn je Solidarität bewiesen, die Geduld der österreichischen Bevölkerung ist jedoch enden wollend. Bei einem Höchststand an unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ebenso ein Höchststand arbeitslos gemeldeter bzw. in einem AMS-System befindlicher Personen Realität. Wenngleich Arbeit bzw. eine Beschäftigung Integration begünstigen kann, ist ein Anspruch auf Arbeit für Asylwerber nicht übertragbar. Dieser Vorgang würde zu einer nicht beherrschbaren Arbeitslosigkeit, verschärft durch Billiglohnsysteme arbeitsuchender Asylwerber führen.

Integration erfordert die Anerkennung der heimischen Kultur und insbesondere den Schutz der weiblichen Bevölkerung. Das Flüchtlingsproblem ist von einem Totalversagen der Europäischen Union gekennzeichnet - Besserung nicht in Sicht. Keinesfalls akzeptabel ist die jüngst erfolgte Aussage des ersten Vizepräsidenten der EU- Kommission Frans Timmermans welcher sich wie folgt äußerte: „(...) monokulturelle Staaten sind auszuradieren und die multikulturelle Diversität ist weltweit zu beschleunigen.“

Die Masseneinwanderung moslemischer Männer nach Europa sei Mittel zum Zweck. Dargestellte Äußerung ist eines Vizepräsidenten der EU keinesfalls würdig und verlangt nach Konsequenzen.

Wenngleich der Islam als Religion in Österreich anerkannt wurde, ist die Auslegung eines kriegerischen Islams bis hin zu einer Islamisierung des abendländischen Raumes darunter nicht zu verstehen. Eine ähnliche Einschätzung erfolgte erst kürzlich durch den Dalai Lama.

Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht auf Wahrheit, eine Wahrheit, welche nicht nur an Zahlen einer nicht einzuhaltenden Obergrenze festgemacht ist.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

 

1.    Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung Timmermans und damit der EU zu?

2.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

3.    Wenn nein, wie lautet die offizielle Entgegnung?

4.    Wie stellt sich das Verhältnis Österreichs zur Europäischen Union in Bezug auf die Flüchtlingsproblematik dar?

5.    In welcher Höhe beteiligt sich die EU an den österreichischen Kosten der Flüchtlingswelle?

6.    Wie kann sich Österreich als Nettozahler eine Mitgliedschaft in der EU mit Bezug auf das Türkei-Abkommen sowie anhaltender Zahlungen an ein marodes griechisches Bankensystem auf Dauer leisten?