9584/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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ANFRAGE

der Abgeordneten Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien

betreffend „Videodolmetsch

 

Sind Personen in Österreich der hiesigen Amtssprache Deutsch nicht mächtig, kommen Übersetzer zum Einsatz. Vielmals fungieren Bekannte oder Verwandte aus dem Umkreis der Person als Dolmetscher, was zu Fehlinterpretationen und Missverständnissen führen kann. Übersetzungen, die für Behörden, Gerichte oder Hochschulen bestimmt sind, müssen in der Regel beglaubigt werden.

Die Verfügbarkeit von gerichtlich beglaubigten Dolmetschern, gerade im Hinblick auf nicht häufig gesprochene Sprachen, kann problematisch sein, ebenso wie die entstehenden Kosten. Einen Vorteil bietet hier Dolmetschen per Videoschaltung. Beim Videodolmetschen fallen Fahrtkosten und Wartezeit auf die Dolmetscher weg und die Auswahl an Sprachen ist wesentlich größer. In ersten Pilotprojekten kommt Videodolmetsch bereits zum Einsatz, etwa in Justizanstalten, beim AMS, wenn es generell um die Übersetzung von Sicherheitsvorkehrungen geht wie etwa am Bau, im Gesundheitswesen und in der Flüchtlingshilfe bzw. dem Asylwesen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Kommt Videodolmetsch in Ihrem Ressort oder nachgelagerten Dienststellen zum Einsatz?

a)    Wenn ja, wo und seit wann?

b)    Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Wie hoch belaufen sich diesbezügliche Kosten für Ihr Ressort?

a)    In welchem Budgetposten sind diesbezügliche Ausgaben abgebildet bzw. wie hoch ist die diesbezügliche Veranschlagung?