9605/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend überholte Unterlagen zur Führerscheinprüfung in ÖGS

 

Die Unterlagen für die Führerscheinprüfung in Österreichischer Gebärdensprache wurden 2001-2003 von einem Projektteam des Österr. Gehörlosenbundes erstellt und danach regelmäßig aktuell gehalten, wobei die Finanzierung jeweils vom Sozialministerium/Bundessozialamt sichergestellt wurde.

 

In den letzten Jahren kam keine Überarbeitung mehr zustande. Der Datenstand ist daher in nicht wenigen Fragen veraltet, das gesamte Fragenpaket von ca. 8.200 Fragen müsste dringend zumindest umfassend auf Aktualität überarbeitet werden. So gab es seitdem Novellierungen von FSG und zugehörigen Verordnungen, weiters wurde auf ein modulares System bei der Computer-Prüfung umgestellt, und auch bei den Prüfungsfragen selbst gab es Änderungen.

Hinzu kommt, dass es angesichts der technischen Weiterentwicklung im Bereich IKT und im Nutzerverhalten auch überlegenswert wäre, die Übersetzungen nicht nur auf DVD, sondern auch über modernere Kommunikationskanäle (Smartphone) anzubieten.

 

Für die erwähnten früheren Aktualisierungen des Pakets waren Beträge im vier- bis niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich ausreichend, durch Zuwarten werden die Kosten der nötigen immer umfangreicheren Überarbeitung natürlich nicht geringer.

 

Durch Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache im Verfassungsrang 2005, Behindertengleichstellungsgesetze 2006 und Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der UNO 2008 wurde aus dem ehemaligen Anliegen des Sozialministeriums, Gehörlosen den Zugang zur Lenkerberechtigung zu ermöglichen, eine gesetzlich verankerte Verpflichtung des Bundes, über das zuständige BMVIT für gleichberechtigten Zugang von Gehörlosen zur barrierefreien Erlangung der Lenkerberechtigung zu sorgen.

 

Gehörlosen-Vertreter sind diesbezüglich bereits Anfang 2012 an die Zuständigen im BMVIT herangetreten, blieben aber ohne Antwort, weshalb FührerscheinwerberInnen  in ÖGS nach wie vor auf veraltete Unterlagen angewiesen bleiben.

Auf eine über den WKÖ-Fachverband gestellte Anfrage (mindestens) einer Fahrschule, ob denn die Ausbildung und Theorieprüfung mit nicht aktuellen Inhalten möglich und überhaupt erlaubt sei, wurde im Dezember 2014 seitens des BMVIT wörtlich festgestellt „Die derzeitige Prüfung ist veraltet, keine Frage, jedoch ist dies kein Argument dafür, die Lern- und Prüfmaterialien für Gehörlose zu verbieten.“

 

Bis dato liegen jedoch weiterhin keine aktualisierten Lern- und Prüfmaterialien vor.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum hat das BMVIT die regelmäßige Aktuellhaltung der Führerscheinprüfungs-Unterlagen in ÖGS bisher nicht umgesetzt?

 

2)    Ist es im Sinne der Verkehrssicherheit wünschenswert, FührerscheinwerberInnen auf Basis eines deutlich veralteten und teilweise überholten Kenntnisstands zu prüfen und somit dann mit diesem veralteten bzw. überholten Kenntnisstand am Verkehrsgeschehen teilnehmen zu lassen?

 

3)    Spätestens im Dezember 2014 wurde seitens des BMVIT quasi „amtlich“ gegenüber der WKÖ festgestellt, dass die derzeitige Führerscheinprüfung in ÖGS veraltet ist. Dies musste dem Ressort zu diesem Zeitpunkt infolge entsprechender Eingaben jedoch bereits seit fast drei Jahren bekannt gewesen sein.

Warum wurden dennoch von 2012 bis 2014 keinerlei Aktivitäten gesetzt?

 

4)    Im Zusammenhang mit der Umsetzung der 2008 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention wurde Österreich von der UNO wegen unzureichender Umsetzungsaktivitäten unter anderem im Zuständigkeitsbereich des BMVIT deutlich kritisiert.

Wieso wurde nicht wenigstens aus diesem Anlass die entsprechende Umsetzungsarbeit dann konsequent und ressortweit aufgenommen?

 

5)    Den Aussagen des BMVIT gegenüber der WKÖ vom Dezember 2014 zufolge hätten „bereits“ erste Gespräche mit dem Verlagshaus über eine Überarbeitung stattgefunden. Bis heute liegt jedoch kein Produkt vor.

a)    Wann haben diese „ersten Gespräche“ mit dem betreffenden Verlagshaus konkret stattgefunden?

b)    Gibt es einen Auftrag für die Überarbeitung und Aktualisierung der Unterlagen?

c)    Falls ja, wann wurde dieser erteilt, welchen inhaltlichen Umfang hat dieser und welches Fertigstellungsdatum ist vereinbart?

d)    Falls nein, warum nicht?

e)    Falls der Auftrag erst im Zeitraum zwischen Einbringung und Beantwortung dieser Parl. Anfrage erteilt wurde: Was ist die konkrete Begründung für die abermalige Verzögerung um mehrere Monate seit den offenbar vor Dezember 2014 erfolgten „ersten Gesprächen“?