9608/J XXV. GP

Eingelangt am 16.06.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Errichtung einer Unterkunft für Asylwerber im Lorenzihof in St. Egyden


Die Ortschaft St. Egyden ist Teil der Marktgemeinde Velden am Wörthersee, Bezirk Villach Land und ebenso Teil der Marktgemeinde Schiefling am Wörtersee, Bezirk Klagenfurt Land mit einer Einwohnerzahl von etwa 350 Personen. Mitten durch das Dorf verläuft die Bezirks- und Gemeindegrenze. Die Bewohner dieses Dorfes fühlen sich nicht als "Veldener" oder "Schieflinger", sondern als "St. Egydener".

Im ehemaligen Gasthof St. Egydenerhof (Gemeindeteil Velden am Wörthersee) wurde im August 2015 ein Quartier für insgesamt 50 „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ (Betreuung durch das Land Kärnten) errichtet. Mittlerweile befinden sich in diesem Quartier 64 „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“.

Ende Dezember 2015 wurde mit Bescheid des BMI vom 21. Dezember 2015, GZ.: BMI-LR1000/0154-III/A/2015, im ehemaligen Gasthof Lorenzihof (Gemeindeteil Schiefling am Wörthersee) eine Unterkunft für 150 bis 180 „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ (Betreuung durch das BMI) unter Berufung auf das „Durchgriffsrecht“ gem. Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von „hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“, BGBl. I Nr. 120/2015, errichtet. Diese  Unterkunft ist lediglich 250 m von der Unterkunft St. Egydenerhof (Gemeindeteil Velden am Wörthersee) entfernt.

Nach Informationen aus dem Innenministerium soll ein unzuständiger Beamter den Vertrag zwischen der Besitzerin des Lorenzihofes und dem Innenministerium unterschrieben haben.

Bei der Besichtigung der Örtlichkeiten am 11. Feber 2016 wurde von Kabinettchef Mag. Michael KLOIBMÜLLER  bei der nachfolgenden Information der Bevölkerung festgestellt, dass hier ein Fehler passiert ist. In der Folge soll es im Innenministerium zwischen 11. Feber 2016 und 29. März 2016 zu Abstimmungsgesprächen und Umstrukturierungen gekommen sein.

Das bedeutet, dass in dieser Ortschaft mit 350 Einwohnern insgesamt 214 bis 244 (lt. B-VG bis zu 450) „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ untergebracht werden können. Dieser Umstand ist für die betroffene Bevölkerung unzumutbar und gefährdet den sozialen Frieden.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

1.    Wurden bei der Auswahl des Objektes die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die unmittelbare Nähe eines bereits bestehenden Quartieres für Asylwerber berücksichtigt?

2.    Wurde mit dem Land Kärnten das Einvernehmen gem. Art. 3 Abs. 1 Grundversorgungsvereinbarung hergestellt?

3.    Wenn ja, wer hat dieses Einvernehmen hergestellt?

4.    Wenn ja, wie hat sich das Land Kärnten zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft geäußert?

5.    Von wem wurde der Vertrag zwischen Ihrem Ressort und der Besitzerin des Lorenzihofes unterschrieben?

6.    War dieser Beamte zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung berechtigt, solche Verträge zu unterschreiben?

7.    Wenn nein, ist der abgeschlossene Vertrag rechtsgültig?

8.    Haben Umstrukturierungen in Ihrem Ressort im Zusammenhang mit dieser Vertragsunterzeichnung stattgefunden?

9.    Wenn ja, wer oder was war von der Umstrukturierung betroffen?

10. Kann der von Kabinettchef Mag. Michael KLOIBMÜLLER festgestellte Fehler behoben werden?

11. Wenn ja, wie?

12. Kann aufgrund des festgestellten Fehlers der erlassene Bescheid aufgehoben werden?

13. Kann eine andere Nutzung des Objektes (Unterbringung von Bundesheer oder Polizei) über die gesamte Vertragsdauer erfolgen?