9611/J XXV. GP

Eingelangt am 17.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder

BEGRÜNDUNG

 

In der Beantwortung der Anfrage 8839/J (XXV.GP) betreffend der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder und die etwaige Verkürzung der rückwirkenden Zuerkennung der Familienbeihilfe, verwies Finanzminister Schelling auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Dementsprechend erlaube ich mir, die unbeantworteten Fragen nun an Sie zu richten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Angenommen Österreich passt die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, jedoch weiterhin im Heimatland leben, an das jeweils ortsübliche Niveau an: für welche Länder müsste Österreich dann künftig mehr Familienbeihilfe als bisher zahlen?

2.    Welche Mehrkosten wären aufgrund dieser Regelung rückblickend in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 entstanden?

3.    Wird innerhalb der interministeriellen Arbeitsgruppe über eine Verkürzung der rückwirkenden Gewährung der Familienbeihilfe (FLAG §10 Abs.3) beraten bzw. rechtlich geprüft?

4.    Welchen rechtlichen Ursprung bzw. Notwendigkeit hat die rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe auf bis zu 5 Jahre?

5.    Ist für sie eine Reduzierung der 5-Jahres-Frist denkbar?

6.    Wenn ja, auf welche Maximaldauer soll reduziert werden?