9621/J XXV. GP
Eingelangt am 20.06.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Carmen Schimanek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
Für das Jahr 2015 erstellte die Volksanwaltschaft, wie jedes Jahr, einen umfassenden Bericht über ihre Tätigkeiten im Bundesgebiet. Dabei wurden einzelne Fälle beschrieben, mit welchen sich die Volksanwaltschaft im genannten Jahr konfrontiert sah und diverse Probleme herausgearbeitet, die sich aufgrund dieser Fälle in der Gesetzgebung herausstellten.
Im Bereich Bildung wird besonders das starre Schulsprengelsystem kritisiert. So seien Kinder oft gezwungen in Schulen zu gehen, deren thematische Ausrichtungen nicht den eigenen Talenten entsprechen. Im konkreten Fall ging es um ein musikalisch begabtes Kind, das eine Sporthauptschule besuchen hätte müssen, da die Gemeinde die Übernahme Schulerhaltungsbeitrag für die Schule mit musikalischer Ausrichtung verweigerte, welche sich in einem anderen Schulsprengel befand. Das Kind hatte gesetzlich lediglich Anspruch auf den Besuch einer Pflichtschule im eigenen Schulsprengel.
Die Volksanwaltschaft gibt an, dass das starre Sprengelsystem schon lange nicht mehr zeitgemäß sei. Dieser Umstand wurde bereits im Jahr 2005 kritisiert aber bisher vom wurden Gesetzgeber noch keine Schritte zur Behebung ergriffen wurden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Fälle von Kindern, welche eine sprengelfremde Schule besuchen, ohne Rechtsanspruch darauf zu besitzen, gibt es im Schuljahr 2015/2016?
2. Gibt es Pläne Seitens des BMBF für eine Reform des Schulsprengelsystems?
3. Wenn ja, wie soll diese aussehen und wann soll diese wirksam werden?
4. Wenn nein, warum nicht?