9636/J XXV. GP

Eingelangt am 21.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Auswirkungen des EU-Abkommen über den automatischen Informationsaustausch mit der Schweiz und Liechtenstein auf die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein

 

 

2015 wurden bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sowie Liechtenstein über den automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegen-heiten abgeschlossen. Basis dieser Abkommen sind die OECD-Standards zum internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Die bisher geltenden Abkommen zwischen der EU und der Schweiz bzw. Liechtenstein zur Zinsbesteuerung werden durch diese Abkommen ersetzt. Durch die automatische Meldung aller Kapitaleinkommen werden die Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz bzw. Liechtenstein damit obsolet.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Ist beabsichtigt, die beiden Abkommen zu kündigen?

2.     Wenn nein, ist beabsichtigt, diese beiden Abkommen zu modifizieren werden, um den Standards des automatischen Informationsaustausches zu entsprechen?

3.     Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für wen aus einer Modifikation bzw. einer Kündigung?