9638/J XXV. GP

Eingelangt am 21.06.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pflegevorsorge im Bericht der Volksanwaltschaft

 

 

Für das Jahr 2015 erstellte die Volksanwaltschaft, wie jedes Jahr, einen umfassenden Bericht über ihre Tätigkeiten im Bundesgebiet. Dabei wurden einzelne Fälle beschrieben, mit welchen sich die Volksanwaltschaft im genannten Jahr konfrontiert sah und diverse Probleme herausgearbeitet, die sich aufgrund dieser Fälle in der Gesetzgebung herausstellten.

 

Die Volksanwaltschaft gibt in ihrem Bericht an, dass sich mehr als 100 Beschwerden im Jahr 2015 auf das Pflegegeld bezogen. So fiel für die Volksanwaltschaft die Erhöhung des Pflegegeldes zu gering aus, da sie die Teuerung nicht abdecke. Auch um die mangelhafte Unterstützung der Pflege zu Hause drehten sich viele Beschwerden. Diese soll gegenüber der stationären Pflege benachteiligt sein. Außerdem kritisiert die Volksanwaltschaft, dass ein Qualitätssiegel für Vermittlungsagenturen fehle, da es oft Unsicherheiten bei der Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekräften gäbe.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wurde die Meinung der Volksanwaltschaft zur Erhöhung des Pflegegeldes Seitens des BMASK berücksichtigt?

2.     Plant das BMASK das Pflegegeld in absehbarer Zeit noch einmal zu erhöhen?

3.     Plant das BMASK die Förderung der häuslichen Pflege zu erweitern, wie es die VA in ihrem Bericht vorschlägt?

4.     Plant das BMASK mehr Entlastungsangebote für pflegende Angehörige zu schaffen, wie es die VA fordert?

5.     Bestehen seitens des BMASK Pläne ein Qualitätssiegel für Vermittlungsagenturen einzuführen?

6.     Wenn ja, wie soll das Bewertungssystem für dieses Qualitätssiegel aussehen und wann rechnet das BMASK mit der Einführung desselben.

7.     Wenn nein, warum nicht?