9639/J XXV. GP

Eingelangt am 21.06.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Evaluierung des Rehabilitationsgeldes

 

 

Für das Jahr 2015 erstellte die Volksanwaltschaft, wie jedes Jahr, einen umfassenden Bericht über ihre Tätigkeiten im Bundesgebiet. Dabei wurden einzelne Fälle beschrieben, mit welchen sich die Volksanwaltschaft im genannten Jahr konfrontiert sah und diverse Probleme herausgearbeitet, die sich aufgrund dieser Fälle in der Gesetzgebung herausstellten.

 

Durch den Fall einer selbstständigen Physiotherapeutin (VA-BD-SV/0951-A/1/2015) stellte die Volksanwaltschaft fest, dass die Gruppe der „neuen Selbstständigen“ bei der Berechnung der Pensionsversicherung benachteiligt werde, da es bei dieser Gruppe keine Berücksichtigung der Ausübungsersatzzeiten gibt. Das BMASK gibt an, aus budgetären Gründen diese Regelung nicht zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wurde die Berechnung des Rehabilitationsgeldes bereits durch das BMASK evaluiert?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.    In welchem Ausmaß wurden die Anregungen der Volksanwaltschaft bei der Evaluierung einbezogen?

5.    Wann ist mit einer Anpassung der Berechnung des Rehabilitationsgeldes zu rechnen?