9678/J XXV. GP
Eingelangt am 28.06.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Elektronischer Rechtsverkehr und Dokumenteneinbringungsservice
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag führt in seinem „Wahrnehmungsbericht 2015/2016“ im Abschnitt „Zivilverfahren“ unter der Überschrift „Sachverständigengutachten“ folgendes aus:
„Ein Kollege aus Tirol berichtet von der Vorgehensweise des BG Innsbruck in Zusammenhang mit der Übermittlung von Sachverständigengutachten. Bislang seien die von Gutachtern in dreifacher Ausfertigung und in Farbe eingebrachten Gutachten vom Gericht dem Parteienvertreter per Post zugestellt worden. Nunmehr würden diese Gutachten aber eingescannt und per ERV übermittelt werden. Da dem BG Innsbruck jedoch nur ein schwarz-weiß Scanner zur Verfügung stehe, würden die Gutachten ohne Farbe übermittelt werden, was diese unbrauchbar mache. In der Folge würde dies in der mündlichen Streitverhandlung einen Austausch der in Farbe übermittelten Urkunden auf Kosten der Parteienvertreter erforderlich machen.
Ebenso beanstandet der Kollege, dass die doppelte Übermittlung der meist gebundenen Sachverständigengutachten im Postweg aufwändig sei, da diese mühevoll eingescannt bzw kopiert werden müssen. Durch das Binden der Gutachten gebe es zudem immer wieder Probleme, die ganze Seite vollständig zu scannen.
Der Kollege regt als Lösung an, auch für Sachverständige eine Schnittstelle zum ERV einzurichten, um deren elektronische Übermittlung zu ermöglichen.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Entspricht der Bericht des ÖRAK den Tatsachen?
2. Planen Sie Maßnahmen, um das im oben angeführten Sachverhalt beschriebene Problem zu beheben?
a. Wenn ja: Welche?
b. Wenn nein: Warum nicht?
3. Wie viele der österreichischen Gerichte verfügten zum 31.5.2016 bloß über schwarz-weiß Scanner?
4. Haben Sie die Realisierbarkeit des Vorschlags Sachverständigen eine Schnittstelle zum ERV einzurichten – etwa im Rahmen eines Pilotprojekts – überprüft?
a. Wenn ja: Zu welchem Ergebnis führte die Überprüfung?
b. Wenn nein: Warum nicht?
5. Planen Sie Maßnahmen, um Sachverständigen die Teilnahme am ERV – ggf. unter Entfall des Dokumenteneinbringungsservices zu ermöglichen?
a. Wenn ja: Welche?
b. Wenn nein: Warum nicht?