9680/J XXV. GP

Eingelangt am 28.06.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auskünfte über Kontoinhaber auf Grund des FACTA Abkommens mit den USA

 

 

2014 schloss die Republik Österreich mit den USA ein Abkommen über den Austausch von Steuerdaten ab, das auf dem Foreign Account Compliance Act beruhte. Österreich hat sich dabei als einziger EU-Mitgliedsstaat für das Intergovermental Agreement (IGA) 2 entschieden. Dementsprechend müssen heimische Banken ein FFI (Foreign Financial Institution) Agreement mit der US Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) abschließen, um keine Quellensteuer in der Höhe von 30% für US-Zahlungen (US sourced FDAP income) entrichten zu müssen. Kontodaten von US-Kunden werden direkt an die IRS gemeldet, soweit die Inhaber zustimmen. Sollten die Kontoinhaber nicht zustimmen (non consenting account holder), werden deren Daten anonymisiert und aggregiert im Pool an die IRS gemeldet. Die Kontodaten dieser Kunden können danach von US-Behörden über Gruppenanfragen von den heimischen Finanzbehörden erfragt werden, wozu sich Österreich durch oben angeführtes Abkommen verpflichtet hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele heimische Bankinstitute haben ein FFI Agreement mit der US Steuerbehörde IRS abgeschlossen?

2.     Wie viele Kontodaten von Kunden mit US Bezug wurden bisher von heimischen Bankinstituten an die US Behörden gemeldet?

3.     Wie viele Kontodaten von non consenting account holders wurden bisher von heimischen Bankinstituten an die US Behörden gemeldet?

4.     Wie viele Gruppenanfragen von US Behörden zu Kontodaten an heimische Behörden gab es bisher?

5.     Wie viele Kontodaten wurden dabei von US Behörden erfragt?

6.     Wie viele Kontodaten wurden bisher von heimischen Behörden an US Behörden weitergegeben?