9683/J XXV. GP

Eingelangt am 28.06.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend drei Schüler gestehen Beschädigung von FPÖ-Plakaten

 

Am 19. Mai 2016 berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ unter dem Titel:

„Drei Schüler gestehen Vandalenakte gegen FPÖ-Plakate“

(http://diepresse.com/home/politik/bpwahl/4991749/Drei-Schuler-gestehen-Vandalenakte-gegen-FPOPlakate)

 

„Nach Vandalenakten gegen FPÖ-Wahlplakate und die Landesparteizentrale in Eisenstadt hat die Polizei in der Nacht auf Mittwoch drei Verdächtige auf frischer Tat ertappt. Laut Exekutive handelt es sich um drei Schüler im Alter von 17 bis 19 Jahren. Zwei Jugendliche seien in Wien wohnhaft, ein Bursche komme aus Niederösterreich. Alle drei besuchen in Eisenstadt eine Schule, teilte die Polizei mit.

 

Die drei Verdächtigen gaben zu, einige FPÖ-Wahlplakate sowie die Landesparteizentrale beschädigt zu haben. In der FPÖ-Zentrale in der Ruster Straße waren Anfang April vier Fenster eingeschlagen worden. Laut Landespolizeidirektion Burgenland gaben die Jugendlichen an, den Schaden wieder gutmachen zu wollen.

 

In den vergangenen Wochen wurden in Eisenstadt zahlreiche Wahlplakate der Freiheitlichen beschädigt. Klubobmann Geza Molnar sprach am Mittwoch von einigen Tausend Euro Schaden. Die drei Schüler sollen nur für einen Teil der Vandalenakte verantwortlich sein. Aus diesem Grund werden weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, hieß es am Donnerstag von der Exekutive.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    In welchem konkreten Stand befindet sich das Ermittlungsverfahren zu dem oben angeführten Sachverhalt?

2.    Gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?

3.    Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?


4.    Haben sich die Täter auch nach dem Verbotsgesetz strafbar gemacht (etwa indem sie verbotene Symbole auf den Plakaten angebracht haben)?

5.    Wird den Tätern auch die Begehung strafbarer Handlungen außerhalb des Burgenlandes (etwa in Wien) zur Last gelegt?

6.    Wurde im Zuge der Ermittlungen auch überprüft, ob die Täter auf ihren allfällig vorhandenen Facebook-Profilen strafbare Handlungen verwirklicht haben?

a.    Wenn ja: Wie lautet das Ergebnis dieser Überprüfung?

b.    Wenn nein: Warum nicht?

7.    Auf welche Summe beläuft sich der ermittelte Gesamtschaden?

8.    Über welchen Zeitraum erstrecken sich die strafbaren Handlungen?

9.    Wie viele Täter konnten im Zuge des Ermittlungsverfahrens ausgeforscht werden?

10. Wie viele der Täter waren im Tatzeitpunkt österreichische Staatsbürger?

11. Wie viele der Täter waren im Tatzeitpunkt EU-Bürger (ausgenommen österreichische Staatsbürger)?

12. Wie viele der Täter waren im Tatzeitpunkt Drittstaatsangehörige?

13. Wie viele der Täter waren im Tatzeitpunkt staatenlos?

14. Wie viele der Täter hatten jemals eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft?

15. Bei wie vielen der Täter konnte (auch) ein islamistischer Beweggrund für die Tathandlungen festgestellt werden?

16. Hinsichtlich wie vieler Täter ist die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?

17. Hinsichtlich wie vieler Täter hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben?

a.    Wie viele der Verfahren wurden diversionell erledigt?

b.    Wie viele davon wurden verurteilt?

c.    Wie viele davon wurden freigesprochen?

18. Hinsichtlich wie vieler Täter hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt?

19. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und/oder Funktionäre der Grünen Jugend (GJ) ermittelt?

20. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und/oder Funktionäre der Sozialistischen Jugend (SJ) ermittelt?

21. Wird oder wurde wegen des Verdachts der Begehung zumindest einer strafbaren Handlung gegen Mitglieder und Funktionäre anderer links oder extrem linksgerichteter oder auch linksmilitanter Organisationen ermittelt?

a.    Wenn ja: Gegen wie viele und um welche Organisationen handelt es sich?