9688/J XXV. GP
Eingelangt am 28.06.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wahlkarten bei der Stichwahl
Am Abend der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl war der Chef der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, als Gast in der „ZiB2 Spezial“ und wurde dort vom Moderator zu den Wahlkarten befragt:
Wolf Armin (ORF)
Wie viele Wahlkarten müssen Sie denn morgen noch auszählen?
Stein Robert (Innenministerium)
„740 000 Briefwahlstimmen gibt es. Also insgesamt waren es 885 000 Wahlkarten, 740 000 sind zur Briefwahl verwendet worden und zurück gelangt
worden und von 740 000 werden noch einige nichtig sein beispielsweise, weil die Unterschrift wählt - also etwas über 700 000 schätzen wir.“[1]
ZIB 2, 22.05.2015, Quelle: APA
In der Bundeswahlbehörde wurde in dieser Zeit gerechnet, unter anderem auch von Univ.-Prof. Neuwirth, der nach Mitternacht auf seinem Blog die konkrete Anzahl der Wahlkarten bekannt gibt.
Auf Nachfrage auf Twitter, woher er, Neuwirth, denn diese Zahlen hat, antwortet er folgendermaßen:
Das BMI weist die Homepage allerdings 766.076 ausgezählte Wahlkarten aus.
(http://wahl16.bmi.gv.at/1605-bw_ov_0.html)
Die Differenz von 28.021 Stimmen ist bislang nicht erklärt worden.
Aufgrund der öffentlichen Debatte, erklärte Dr, Stein in der "ZIB 2" am 25.5.2016 die Differenz in der Zahl der Wahlkarten:
Wolf Armin (ORF)
Jetzt waren Sie am Wahlabend, am Sonntag, hier bei mir im Studio und wir
haben geredet über die Auszählung der Wahlkarten und Sie haben mir gesagt,
Sie rechnen damit, dass ungefähr 740 000 Wahlkarten ausgezählt werden am -
oder 740 000 Wahlkarten einmal behandelt werden am Montag, davon werden
Ihrer Schätzung nach 700 000 etwa gültig sein. Tatsächlich wurden 746 000
gültige Wahlkarten ausgezählt, das sind doch einige mehr. Wie ist diese
wundersame Vermehrung möglich?
Stein Robert (Innenministerium)
Ja, ich habe offen gestanden nicht einkalkuliert, dass durch das
Wahlrechtsänderungsgesetz 2015 jetzt auch erlaubt ist, dass Wahlkarten
hinterlegt werden dürfen in Wahllokalen, wenn sie nicht aus dem gleichen
Stimmbezirk sind. Und ein Teil davon wird erst am Montag zur
Bezirkswahlbehörde gebracht und bezüglich dieser Zahl habe ich mich etwas
verschätzt, es waren dann um etliche tausend mehr, als wir einberichtet
bekommen haben.
Quelle:APA
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage