9696/J XXV. GP
Eingelangt am 28.06.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen
an die Bundesministerin für Familie
und Jugend
betreffend
Zwangs- und Kinderehen
Jüngst entbrannte in der Bundesrepublik Deutschland eine heftige Debatte über Kinderehen bzw. Zwangsehen, wie sie vereinzelt im Zuge der momentanen Flüchtlingsbewegung auch in Deutschland vorkommen. Insbesondere wird diskutiert, inwieweit solche Ehen nach deutschem Recht anerkannt werden können, dürfen oder sollen. Auch in den Niederlanden widmet sich die Regierung mittels einer ersten Situationsanalyse dem Problem. Kinderehen, bei denen das Kind unmündig minderjährig ist, müssen in Österreich nach IPRG nicht nur ordre public-widrig sein, sie sind ebenso wie Zwangsehen mündig Minderjähriger gerade aus der Perspektive des Jugendschutzes ein ernstzunehmendes Problem. Eine derartige eheähnliche Zwangssituation ist zwar rechtlich ein Nullum, bedeutet faktisch jedoch eine schwere Beeinträchtigung der Lebenssituation Minderjähriger.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Beschäftigte sich das BMFJ in der Vergangenheit mittels konkreter Maßnahmen mit dem Phänomen der Kinderehen in Österreich?
2. Welche konkreten Schritte setzt das BMFJ, um Kinder- bzw. Zwangsehen zu verhindern oder in solchen Situationen befindlichen Minderjährigen zu helfen?
3. Ist eine spezielle Betreuung von Minderjährigen nach der Trennung von ihrem Zwangsehepartner vorgesehen?
a. Wenn ja, wie ist diese konzipiert?
4. Wie viele Fälle von nach dem Recht des Staates, in welchem sie geschlossen wurden, gültigen Ehen zwischen mündigen Minderjährigen und Erwachsenen sind dem BMFJ bekannt?
5. Wie viele Fälle von nach dem Recht des Staates, in welchem sie geschlossen wurden, gültigen Ehen zwischen unmündigen Minderjährigen und Erwachsenen sind dem BMFJ bekannt?