9697/J XXV. GP

Eingelangt am 28.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zwangs- und Kinderehen

 

Jüngst entbrannte in der Bundesrepublik Deutschland eine heftige Debatte über Kinderehen bzw. Zwangsehen, wie sie vereinzelt im Zuge der momentanen Flüchtlingsbewegung auch in Deutschland vorkommen. Insbesondere wird diskutiert, inwieweit solche Ehen nach deutschem Recht anerkannt werden können, dürfen oder sollen. Kinderehen, bei denen das Kind unmündig minderjährig ist, müssen in Österreich nach IPRG nicht nur ordre public-widrig sein, sie sind ebenso wie Zwangsehen mündig Minderjähriger gerade aus der Perspektive des Jugendschutzes ein ernstzunehmendes Problem. Eine derartige eheähnliche Zwangssituation ist zwar rechtlich ein Nullum, bedeutet faktisch jedoch eine schwere Beeinträchtigung der Lebenssituation Minderjähriger.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Beschäftigte sich das BMI in der Vergangenheit mittels konkreter Maßnahmen mit dem Phänomen der Kinderehen in Österreich?

2.    Welche Verfahrensschritte des Asylverfahrens tragen der Problematik der Kinderehen und Zwangsehen Rechnung?

3.    Welche Maßnahmen setzt das BMI gegen das Vorkommen von eheähnlichen Zwangsverbindungen zwischen Minderjährigen und Erwachsenen?

4.    Wie viele Fälle von nach dem Recht des Staates, in welchem sie geschlossen wurden, gültigen Ehen zwischen mündigen Minderjährigen und Erwachsenen sind dem BMI bekannt?

5.    Wie viele Fälle von nach dem Recht des Staates, in welchem sie geschlossen wurden, gültigen Ehen zwischen unmündigen Minderjährigen und Erwachsenen sind dem BMI bekannt?

6.    Besteht für Partner_innen einer Kinderehe die Möglichkeit eines Einreiseantrags im Familienverfahren (Familiennachzug)?

a.    Wenn ja,

                                  i.    wie vielen unmündig Minderjährigen und wie vielen mündig Minderjährigen wurde im Wege des Familiennachzugs in den Jahren 2012. 2013, 2014, 2015 und 2016 ein österreichisches Visum ausgestellt?

                                ii.    wie vielen erwachsenen Partnern in einer Kinderehe wurde im Wege des Familiennachzugs in den Jahren 2012. 2013, 2014, 2015 und 2016 ein österreichisches Visum ausgestellt?

                               iii.    wie viele im Wege des Familiennachzugs nach Österreich eingereiste unmündig minderjährige Kinderehepartner_innen und wie viele mündig minderjährige Kinderehepartner_innen erhielten in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 internationalen Schutz in Österreich?

                               iv.    wie viele im Wege des Familiennachzugs nach Österreich eingereiste erwachsene Partner_innen in einer Kinderehe erhielten in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 internationalen Schutz in Österreich?